Ein Kunstwerk als (un)wesentliches Beiwerk im Hintergrund

Auch Kunstwerke im Hintergrund eines Videos können urheberrechtlich relevant sein. Eine Künstlerin ging mit Erfolg dagegen vor, dass in mehreren Videos die Nachbildung ihres Kunstwerk großformatigen und abgebildet gewesen ist.

Das nachgebildete Kunstwerk war als Wanddekoration in einem Nagelstudio angebracht. Die Inhaberin des Nagelstudios hat in mehreren Videos ihr Nagelstudio und sich selbst vorgestellt, aber auch immer wieder das Kunstwerk im Hintergrund großformatigen mit abgebildet.

Die Künstlerin sah in dieser der Nachbildung und der Publikation in dem Video eine Verletzung ihrer Rechte. Das Landgericht Flensburg ihr recht und Verbot die weitere Publikation des Videos. (LG Flensburg, Beschluss vom 7.5.2021 – 8 O 37/21) „Ein Kunstwerk als (un)wesentliches Beiwerk im Hintergrund“ weiterlesen

Straßenfotografie verletzt das Persönlichkeitsrecht

fotorechtVielen Fotografen ist gar nicht klar, dass sie sich in einem juristischen Spannungsfeld bewegen, wenn sie Personen auf der Straße fotografieren. Hintergrund dessen ist, dass die Personen auf der Straße in Deutschland durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt sind.

Aufnahmen, bei welchen Personen ungefragt auf der Straße fotografiert werden, müssen nicht geduldet werden und stellen in vielen Fällen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Die Kunstfreiheit des Fotografen findet demnach die Grenzen in Ihrem Persönlichkeitsrecht. Dies hat das LG Berlin in seinem Urteil vom 3. Juni 2014 (27 O 56/14) erneut bestätigt. „Straßenfotografie verletzt das Persönlichkeitsrecht“ weiterlesen

Millioneneinnahmen durch Verwendung fremder Instagram- Fotos

CopyrightFacebook, Twitter und Instagram zählen insbesondere unter jungen Menschen zu den bedeutsamsten Kommunikationstoolen des Alltags, Fotos zu posten zu einer nahezu alltäglichen Gewohnheitshandlung. Diese Fotos sind zum Großteil frei zugänglich, unterliegen jedoch bei Verwendung dem Urheberrecht und seinen Bestimmungen. „Millioneneinnahmen durch Verwendung fremder Instagram- Fotos“ weiterlesen

Kunst vs. Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild


Das Recht am eigenen Bild schützt die Selbstbestimmung des Menschen über seinen Umgang mit seiner visuellen Erscheinung, sprich, man darf selbst bestimmen, ob man fotografiert wird und ob / wie diese Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen.

Zu diesem Rechtsinstitut zählt auch bestimmen zu dürfen, ob ein Porträt verfremdet als Pop-Art Porträt verkauft werden darf oder nicht.

Dies entschied das OLG Düsseldorf in einem Rechtsstreit zwischen dem berühmten Golf-Profi Martin Kaymer und einem Händler, der verfremdete Bilder des Sportlers über seine Homepage und eine Internetauktionsplattform zum Verkauf angeboten hat.
„Kunst vs. Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild“ weiterlesen

Kunst und Zitat


Wer fremde Texte übernimmt, beruft sich häufig auf das urheberrechtliche Zitatrecht. Wann jedoch ein ordnungsgemäßes Zitat vorliegt, ist nicht immer eindeutig und führt häufig zu gerichtlichen Streitigkeiten. Denn die gesetzlichen Grenzen des Zitatrechts sind in der Regel wesentlich enger, als gemeinhin angenommen wird.
Besonders problematisch wird dies, wenn es um Kunstwerke geht, da diese einen erweiterten Schutzbereich haben.

Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung “Blühende Landschaften” (Az. I ZR 212/10) mit dem Zitatrecht bei Kunstwerken beschäftigt und im Ergebnis das Vorliegen eines ordnungsgemäßen Zitats verneint. Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist die Übernahme von Zeitungsartikeln und Fotos in einer literarischen Collage nicht ohne Weiteres durch das Zitatrecht gedeckt.
„Kunst und Zitat“ weiterlesen

Aufsatz: Vom Fotografieren von Kunst

In einem Aufsatz für das Magazin photoscala habe ich mich mit der Frage auseinandergesetzt, ob und unter welchen Voraussetzungen Kunst eigentlich fotografiert werden darf.
So gibt es Unterschiede, ob das Kunstwerk auf der Straße oder in einem Museum steht und vor allem ist auch die Frage relevant, ob die Fotos des Kunstwerks privat, im Rahmen einer tagesaktuelle Berichterstattung oder gewerblich genutzt werden sollen.

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    Graffiti Künstler der East-Side Gallery klagen wegen der Verletzung ihres Urheberrechts

    Graffiti Künstler der weltberühmten Berliner East-Side Gallery klagen gegen die Stadt Berlin wegen der Verletzung ihrer Urheberrechte.

    Hintergrund ist die Sanierung der ehemaligen Berliner Mauer durch die Stadt Berlin und die damit einhergehende Restaurierung der Bilder. Im Rahmen dieser aufwendigen Restaurierung wurden die teilweise sehr beschädigten Bilder per Sandstrahl entfernt und dann entweder durch die Künstler selbst oder durch einen beauftragten Dritten wieder an selber Stelle aufgetragen.

    Gegen diese Praxis wehren sich einige Künstler und reichen Klage beim Landgericht Berlin ein, da sie hierin eine Verletzung ihrer Urheberrecht sehen. Diesem Musterprozess hat sich auch die VG Bild Kunst angeschlossen.

    Es geht im Rahmen dieses Prozesses zum einen um einen Schadensersatzanspruch gegen die Stadt Berlin, aber auch um die Frage des Urheberrechts im öffentlichen Raum.

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      Quelle: Tagesspiegel vom 04.05.2011