Klage der Kanzlei Rasch aus Hamburg

raschZur Zeit liegen uns verstärkt Anfragen von Mandanten vor, die von der Kanzlei Rasch und Kollegen aus Hamburg verklagt worden sind. Die Kanzlei Rasch, welche unter anderem Universal Music vertritt, fordert mit diesen Klagen in der Regel einen Schadensersatz in Höhe von mehr als 2000 € und die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1000 € für eine Verletzung von Urheberrechten durch Nutzung einer Tauschbörse. „Klage der Kanzlei Rasch aus Hamburg“ weiterlesen

100 Euro Schadensersatz bei privaten Filesharing

filesharingTrotz vieler Gerichtsentscheidungen in den letzten Jahren, gibt es immer noch zahlreiche ungeklärte rechtliche Fragen, die die Nutzung von Tauschbörsen betreffen. Auch werden weiter Abmahnungen, insbesondere durch die Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochen.

Das Problem bei der Nutzung solcher Tauschbörsen besteht darin, dass der Nutzer, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk herunterlädt, dieses gleichzeitig auch wieder hochlädt und damit unberechtigter Weise anderen Internetnutzern zum Herunterladen bereitstellt. Dies begründet nach Ansicht der Abmahnkanzleien einen Anspruch auf Schadensersatz.

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Abmahnung wegen Nutzung eines Wikipedia Bildes durch Alexander Savin

abmahnungEiner unserer Mandanten wurde wegen der Publikation eines eigentlich kostenfrei nutzbaren Bildes von wikipedia abgemahnt.

Im Auftrag des Fotografen Alexander Savin verschickt Rechtsanwalt Hans G. Müsse Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen.

Nach Ausführungen von Rechtsanwalt Dr. Müsse soll es sich bei Alexander Savin um den Urheber eines Bildes handeln, welches unser Mandant ohne Zustimmung und Genehmigung durch Alexander Savin bei wikipedia kopiert und auf seiner eigenen Webseite publiziert haben. „Abmahnung wegen Nutzung eines Wikipedia Bildes durch Alexander Savin“ weiterlesen

Abmahnung wegen Bildnutzung auf Amazon erfolglos

Paragraph_3Abmahnungen wegen angeblicher Bildrechtsverletzungen auf amazon sind nicht immer berechtigt.

Hintergrund sind die Nutzungsregeln von amazon, nach denen Händler, welche Fotos auf amazon hochladen, stillschweigend den Nutzungsbedingungen von amazon zustimmen. Gemäß diesen Nutzungsbedingungen dürfen Dritte die Bilder dann selbst in ihrem eigenem Angebot auf amazon nutzen. Auch wenn diese Regelung rechtlich sehr zweifelhaft ist, liegt gleichwohl eine wirksame Rechteeinräumung vor und eine vor dem Landgericht Köln verhandelte Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung war erfolglos. (LG Köln, Urteil vom 13.02.2014 – 14 O 184/13) „Abmahnung wegen Bildnutzung auf Amazon erfolglos“ weiterlesen

Die Nutzungsbedingungen von Instagram


Der Facebook Fotodienst Instagram hat neue Nutzungsrichtlinien veröffentlicht und damit eine umfangreiche Diskussion über das Urheberrecht an den Nutzerinhalten ausgelöst. Infolge dieser Diskussion hat der Fotodienst seine geplanten neuen Nutzungsbedingungen kurzfristig wieder relativiert.

In den Nutzungsbedingungen war unter anderem vorgesehen, dass der Dienst nunmehr die Erlaubnis haben soll, die von den Nutzern geposteten Inhalte, seinen Nutzernamen und insbesondere die Fotos, Werbetreibenden zur Verfügung zu stellen.
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