EuGH: Doppelter Lizenzschaden bei Urheberrechtsverletzung ist europarechtskonform

Bei Verletzungen von Urheberrechten wird regelmäßig ein Verletzerzuschlag erhoben. Der Zuschlag wird zum Beispiel gefordert, wenn der Name des Urhebers nicht genannt wird.

Der Europäische Gerichtshof EuGH hat entschieden, dass ein doppelter Lizenzschaden bei Urheberrechtsverletzungen (Verletzerzuschlag) europarechtskonform ist und nicht gegen EU-Richtlinie 2004/48/EG verstößt. (EuGH, Urteil vom 25.01.2017, C‑367/15, Stowarzyszenie „Oławska Telewizja Kablowa“ gegen Stowarzyszenie Filmowców Polskich „EuGH: Doppelter Lizenzschaden bei Urheberrechtsverletzung ist europarechtskonform“ weiterlesen