Strengere Regeln für Inkasso Unternehmen

InkassoAb November gelten für Inkasso Unternehmen neue, strengere Regeln. Durch das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken sind bestehen neue Informationspflichten für Inkasso Unternehmen und Rechtsanwälte, welche mit dem Einzug von Forderungen betraut sind.

Jetzt müssen Inkasso Unternehmen bereits in der ersten Mahnung gegenüber Privatunternehmen unter anderem folgende Informationen klar und verständlich übermitteln:

  • Name oder Firma ihres Auftraggebers
  • den Grund für die Forderung, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstandes und auch des Datums des Vertragsschlusses
  • konkrete Angaben zu geltend gemachten Zinsen und deren Höhe
  • Angaben zur Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten, insbesondere zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund

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Hat ein Mandant Anspruch darauf, dass die Gegenseite sich nur an seinen Rechtsanwalt wendet?


Im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen versuchen manche Unternehmen, auf den bereits anwaltlich vertretenen Mandanten weiter Druck auszuüben, indem dem Mandanten weiterhin, teilweise sehr drastisch formulierte Mahnschreiben zugeschickt werden.

Daher stellt sich zurecht die Frage, ob dieses Verhalten nicht unterbunden werden kann.
Zum Schutz des Persönlichkeitsrechts des Mandanten ist es sicherlich geboten, nur mit dem vom ihm beauftragten Rechtsanwalt zu korrespondieren.

Es gibt aber keine zwingende Vorschrift im vorgerichtlichen Verfahren, die diese Praxis unterbindet.

Solange kein gerichtliches Verfahren anhängig ist, darf das Unternehmen auch einen etwaigen Mahnbescheid gemäß § 171 ZPO unmittelbar dem anwaltlich vertretenen Mandanten zustellen lassen.
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