Personen im Hintergrund sind geschützt

kameraAuch Menschen, die zufällig neben einem Prominenten stehen und auf einem Foto abgebildet werden, haben einen Unterlassungsanspruch wegen der ungenehmigten Publikation.

So entschied der BGH in seinem Urteil VI ZR 245/14, dass die Veröffentlichung eines Fotos, welches eine deutlich erkennbare zufällig neben einem Promi abgelichtete Person im Bikini zeigte, nicht durch den Anlass der Berichterstattung gerechtfertigt war. Das Foto hätte somit nicht veröffentlicht werden dürfen. „Personen im Hintergrund sind geschützt“ weiterlesen