Markenklassifikation

Wird eine Marke registriert, muss der Anwender angeben, in welche Markenklasse er seinen Markennamen eintragen möchte.

Die Markenklassen sind nach Waren und Dienstleistungen unterschieden und werden auch als Nizza-Klassen bezeichnet. Die Nizzaklassifikation umfasst derzeit 45 Klassen.
Es ist möglich, einen Begriff in verschiedenen Klassen zu registrieren.
Umgekehrt ist es auch möglich, dass ein Begriff in verschiedenen Klassen markenrechtlich geschützt ist, solange keine Verwechselungsgefahr besteht.

Die Einteilung der Klassen nach § 19 Absatz 1 der Markenverordnung entsprechend der 9. Ausgabe des Abkommens von Nizza ist folgende:

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