Ariane Friedrich und das Persönlichkeitsrecht


Die bekannte deutsche Hochspringerin Ariane Friedrich hat den vollen Namen und Wohnort eines Menschen öffentlich in ihrem Facebook Profil bekannt gegeben, da der Mann ihr eine anzügliche E-Mail geschickt hat.

Dies hat zu einer kontroversen Diskussion geführt, ob dies ein zulässiges Mittel ist, um sich gegen Belästigungen zur Wehr zu setzen.
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