Lul.to -Polizei sperrt illegales Download Portal – Folgen für die Nutzer

 

Das bekannte Download Portal lul.to, eines der größten illegale Portale für Bücher, Zeitschriften, Musik wurde jetzt von der Polizei vom Netz genommen. Nach Angaben von spiegel online sollen drei Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzen.

Update:
Am 9.11.2017 fand ein großer Schlag gegen die Usenet Szene statt:

Schlag gegen die Usenet Szene – was sind die Folgen?

Sperrmitteilung lul.to

Auf der Webseite ist nur noch eine Sperrmitteilung der Polizei abzurufen. Die dort hinterlegten Inhalte dagegen sind vom Netz genommen. Insgesamt soll die Polizei mehr als elf Terabyte Daten und eine große Meng Bargeld beschlagnahmt haben. „Lul.to -Polizei sperrt illegales Download Portal – Folgen für die Nutzer“ weiterlesen

Urheberrecht und Forenbeiträge

icon_44Internetforen erfreuen sich seit Jahren großer Beliebtheit im Internet, bietet ein Forum doch die Möglichkeit, sich mit gleichgesinnten auszutauschen. In unzähligen Beiträgen wird zu den unterschiedlichsten Themen diskutiert. Scheidet ein Nutzer jedoch aus einem Internetforum, stellt sich Frage, was mit seinen Texten passiert.

Darf ein Nutzer verlangen, dass seine Texte nach seinem Ausscheiden aus dem Forum gelöscht werden?

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Kurzes Angebot in einer Tauschbörse keine Verletzung von Urheberrechten

filesharing-abmahnungBei einer Filesharing Software wird eine Datei nicht an einem Stück, sondern in vielen kleinen Einzeldateien sog, Chunks, übertragen. Dieses einzelne Dateisegment ist für sich nicht zu nutzen. Vielmehr braucht man eine größere Anzahl von Datei-Teilen, um den Film oder das Lied abspielen zu können. „Kurzes Angebot in einer Tauschbörse keine Verletzung von Urheberrechten“ weiterlesen

Razzia gegen Raubkopierer – Was haben die Nutzer zu befürchten?

Paragraph_3Wie die Polizei in Köln mitteilte, wurden bundesweit Wohnungen wegen des Verdachts gewerbsmäßiger Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Film- und Musikmaterials über das Portal “boerse.bz.” durchsucht.

Unter Federführung der Staatsanwaltschaft Köln wurden insgesamt 121 Wohnungen in 14 Bundesländern nach Beweismitteln durchsucht. Dabei konnten Beweismittel in größerem Umfang (wie z.B. Computer, Festplatten, eine Vielzahl von CDs und DVDs) sichergestellt werden.

Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum in erheblichem Ausmaß aktuelle, urheberrechtlich geschützte Kino- und Spielfilme, Musikalben, Software und E-Books bei diversen Filehostern hochgeladen und über das bekannte Portal “boerse.bz” bereitgestellt zu haben.

Einige der Tatverdächtigen zeigten wohl bereits Kooperationsbereitschaft. Die Ermittlungsbehörden erhoffen sich, über die Auswertung der Beweismittel weitere Erkenntnisse über die Raubkopierszene zu erlangen. „Razzia gegen Raubkopierer – Was haben die Nutzer zu befürchten?“ weiterlesen

Betreiber sozialer Netzwerke können nicht zur generellen Filterung rechtwidriger Inhalte verpflichtet werden

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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks im Internet nicht gezwungen werden kann, ein generelles, alle Nutzer dieses Netzwerks erfassendes Filtersystem einzurichten, um die unzulässige Nutzung musikalischer und audiovisueller Werke zu verhindern.

Nach Ansicht der Luxemburger Richter würde eine solche Pflicht sowohl gegen das Verbot verstoßen, einem Anbieter sozialer Netzwerke eine allgemeine Überwachungspflicht aufzuerlegen, als auch das Erfordernis nicht beachten, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht einerseits und der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen andererseits zu gewährleisten.
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Kino.to offline – Was die Nutzer zu befürchten haben

Das größte deutschsprachige Film-Streamingportal “kino.to” wurde durch die Polizei geschlossen und zahlreiche Betreiber verhaftet. (Hintergründe auf presserecht-aktuell.de)

Fraglich ist, ob auch die Nutzer der Plattform, sprich die Zuschauer der Filme mit straf- oder auch zivilrechtlichen Ansprüchen rechnen müssen.
Herr Rechtsanwalt Hoesmann von Kanzlei Hoesmann aus Berlin nimmt hierzu Stellung:

Bei der Webseite muss ganz klar zwischen den Betreibern und dem Nutzer unterschieden werden. Die Handlungen der Betreiber der Webseite sind ohne Zweifel strafrechtlich relevant und werden zu Recht von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
Dass die Nutzer eine strafrechtliche Verfolgung fürchten müssen, halte ich für unwahrscheinlich.

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