Erkennbarkeit auf Fotos – Das Recht am eigenen Bild

DSCF0601Als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts garantiert das Recht am eigenen Bild jedem Menschen, selbst über die Veröffentlichung von Fotos zu entscheiden, auf denen er abgebildet ist. Daher dürfen Fotos in der Regel also nur dann veröffentlicht werden, wenn die abgebildete Person in die Veröffentlichung eingewilligt hat. „Erkennbarkeit auf Fotos – Das Recht am eigenen Bild“ weiterlesen