Straßenfotografie verletzt das Persönlichkeitsrecht

fotorechtVielen Fotografen ist gar nicht klar, dass sie sich in einem juristischen Spannungsfeld bewegen, wenn sie Personen auf der Straße fotografieren. Hintergrund dessen ist, dass die Personen auf der Straße in Deutschland durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt sind.

Aufnahmen, bei welchen Personen ungefragt auf der Straße fotografiert werden, müssen nicht geduldet werden und stellen in vielen Fällen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Die Kunstfreiheit des Fotografen findet demnach die Grenzen in Ihrem Persönlichkeitsrecht. Dies hat das LG Berlin in seinem Urteil vom 3. Juni 2014 (27 O 56/14) erneut bestätigt. „Straßenfotografie verletzt das Persönlichkeitsrecht“ weiterlesen

Personen im Hintergrund sind geschützt

kameraAuch Menschen, die zufällig neben einem Prominenten stehen und auf einem Foto abgebildet werden, haben einen Unterlassungsanspruch wegen der ungenehmigten Publikation.

So entschied der BGH in seinem Urteil VI ZR 245/14, dass die Veröffentlichung eines Fotos, welches eine deutlich erkennbare zufällig neben einem Promi abgelichtete Person im Bikini zeigte, nicht durch den Anlass der Berichterstattung gerechtfertigt war. Das Foto hätte somit nicht veröffentlicht werden dürfen. „Personen im Hintergrund sind geschützt“ weiterlesen