Schadensersatz wegen fehlender Urheberrechtsbenennung

abmahnungLeider mehren sich die Fälle, in denen Fotografen ihre Bilder kostenlos im Internet zur Verfügung stellen, verbunden mit der Maßgabe, dass der Name des Fotografen genannt werden muss.

Wird eines dieser kostenlos zur Verfügung gestellten Bilder genutzt, der Name des Fotografen aber nicht genannt, drohen teure Abmahnungen. „Schadensersatz wegen fehlender Urheberrechtsbenennung“ weiterlesen

Pixelio-Urteil: Keine Namensnennung bei isoliertem Bild

icon_04Nach den Ausführungen des OLG Köln muss bei einem nur isoliert angezeigten Bild ohne Einbindung in eine Webseite nicht der Name des Fotografen genannt werden.

Das Namensnennungsrecht des Fotografen ist immer wieder mal Teil juristischer Auseinandersetzung. In einem vielfach diskutierten Urteil hatte das Landgericht Köln (LG Köln, Urteil vom 30.01.2014, Az. 14 O 427/13) entschieden, dass auch bei einer Einzelansicht des Bildes und ohne das es in einen Webseite eingebunden ist, der Name des Fotografen zu stehen hat.

Dieses Urteil hat unter Fotografen und auch Juristen zu einer Diskussion geführt.

Wie Rechtsanwalt Plutte jetzt berichtet, hat das OLG Köln (Az. Az 6 U 25/14) dafür gesorgt, dass das Urteil aufgehoben wird. „Pixelio-Urteil: Keine Namensnennung bei isoliertem Bild“ weiterlesen

Jutta Jenning fordert Schadensersatz wegen Pixelio Fotonutzung

jenningDie Fotografin Jutta Jenning verschickt zurzeit Zahlungsaufforderungen wegen einer angeblichen unberechtigten Nutzung ihrer Bilder.

Im Rahmen ihrer Zahlungsaufforderung behauptet die Fotografin, dass die Bilder unberechtigterweise von der Plattform Pixelio genutzt werden würden. Ebenso behauptet die Fotografin Jenning in der uns vorliegenden Kommunikation, dass sie zu keinem Zeitpunkt kommerzielle Nutzungsrechte an der Fotografie freigegeben hätte.

Aufgrund unserer Erfahrung im Bildrecht haben wir den Wahrheitsgehalt der Aussage der Fotografin Jennimg bei Pixelio in einem Fall unseres Mandanten überprüfen lassen. Wir konnten ermitteln, dass zum Zeitpunkt des Herunterladens der Datei von Frau Jenning auch die kommerziellen Nutzungsrechte eingeräumt worden waren. Diese einmal gemachte Freigabe gilt fort und die Zahlungsaufforderung ist schon aus diesem Grund zumindest zweifelhaft. „Jutta Jenning fordert Schadensersatz wegen Pixelio Fotonutzung“ weiterlesen

Recht auf Namensnennung

streetfoto-3Fotografen freuen sich, wenn ihre Fotos erscheinen. Noch mehr freuen sie sich, wenn auch ihr Name genannt wird.

Häufig wird der Name jedoch unterschlagen oder erscheint völlig losgelöst vom Bild-Ort.

Namensnennung für Fotografen

Die Vorschrift des § 13 UrhG als Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts gibt jedem Fotografen das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft an dem vom ihm geschaffenen Werk, sprich dem Foto. Der Fotograf hat also einen gesetzlichen Anspruch auf Nennung seines Namens.

Hintergrund dieser Vorschrift ist sowohl der Schutz des ideellen Interesses des Fotografen, mit seiner Fotografie in Verbindung gebracht zu werden, als auch sein materielles Interesse durch die mögliche Werbewirkung einer Veröffentlichung seines Namens, da dessen Nennung Folgeaufträge nach sich ziehen kann.
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