Verwendung des Facebook-Profilfotos nur mit Zustimmung

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Facebook ist eines der größten sozialen Netzwerke weltweit. Täglich „posten“ Millionen von Menschen Texte oder Fotos auf der Social-Media Plattform und teilen diese so mit ihren Mitmenschen.

Das Profilbild bei Facebook ist dabei für jeden öffentlich einsehbar und nicht nur für die Freunde.

Doch es ist, so das Oberlandesgericht München, eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte, wenn dieses Profilbild im Rahmen eines sogenannten „Internetprangers“verwendet wird. (OLG München, Urt. v. 17.03.2016 – Az.: 29 U 368/15). „Verwendung des Facebook-Profilfotos nur mit Zustimmung“ weiterlesen