Amazon haftet für Produktfotos

amazonAuf Amazon können Online-Händler, die ihre Produkte anbieten wollen, sich an bereits bestehende Produktfotos anhängen, die von Amazon zur Verfügung gestellt werden. Welche Bilder angezeigt werden, entscheidet ein Algorithmus von Amazon.

Der Händler hat keinen Einfluss auf die Auswahl der angezeigten Fotos. Somit bestimmt Amazon, welche Fotos in dem jeweiligen Angebot angezeigt werden und nicht der Online-Händler. „Amazon haftet für Produktfotos“ weiterlesen

Urteil: Hohe Lizenzgebühren nur für professionelle Fotografen


Bei Verletzungen von Bildrechten werden immer wieder die Lizenzempfehlungen der MFM (Mittelstandsvereinigung Fotomarketing) als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Diese Lizenzempfehlungen gelten jedoch nur für Berufsfotografen. Trotzdem ist immer zu beobachten, dass auch Amateure sich auf diese Sätze berufen. Gerade bei eBay ist zu beobachten, dass für die unberechtigte Verwendung von Produktbildern zum Teil schon abstrus anmutende Lizenzgebühren verlangt werden.

Gegen solche hohe Abmahnungen und insbesondere gegen die Höhe der Abmahnung sollte sich der Betroffene wehren.
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OLG Hamm senkt Streitwert für Fotoklau bei eBay auf 900€


Das OLG Hamm (Urteil vom 13.09.2012, Az. I-22 W 58/12) hat den Streitwert für Bildrechtsverletzung bei einer eBay Auktion durch eine Privatperson auf 900 € gesenkt. Das OLG Hamm schließt sich damit dem Trend der Oberlandesgerichte zu einer Reduzierung der Streitwerte bei Bildrechtsrechtsverletzungen bei privaten eBay Auktionen an.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass ein höherer Streitwert bei der zeitlich begrenzten ungenehmigten Verwendung einzelner Fotos, durch privat oder kleingewerblich tätige Dritte im Internet, nicht mehr angemessen erscheint.
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Schadensersatz bei Fotoklau 20 €

Das OLG Braunschweig hat in einem Urteil den zum Teil erheblich überzogenen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bei privaten eBay-Auktionen einen Riegel vorgeschoben.

Nach Ansicht des OLG Braunschweig ist bei der unberechtigten Nutzung von Fotos allenfalls 20 € als Schadensersatz angemessen und verneint zudem einen Ersatz der Anwaltskosten.

In dem zugrunde liegenden Verfahren wurden bei einer privaten eBay-Auktion ohne Einverständnis des Fotografen insgesamt 4 Produktfotos verwendet.
Der Rechteinhaber mahnte den eBay Nutzer durch einen Rechtsanwalt ab und forderte 300 € Schadensersatz pro Bild und den Ersatz der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert vom 11.200 EUR (10.000 für die Unterlassung und 1.200 für den Schadensersatz).
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