Prostitutionsrecht und das Baurecht

Prostitutionsrecht und das Baurecht

Immer wieder nutzen Behörden das Baurecht, um einen nach dem Prostitutionsrecht zulässigen Prostitutionsbetrieb doch noch verbieten zu können. In einem von der Kanzlei geführten Verfahren hat das Verwaltungsgericht Würzburg dieser Praxis mancher Behörden eine klare Absage erteilt. (Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg, W 6 K 19.1729)

In dem Verfahren ging es um die prostitutionsrrechtliche Zulässigkeit eines Prostitutionsbetriebes. Die Voraussetzungen nach dem Prostitutionsrecht, insbesondere im Hinblick auf die persönliche Zuverlässigkeit und das Betriebskonzept lagen vor. Trotzdem wurden seitens der Behörde der Antrag abgelehnt, da es an einer baurechtlichen Zulässigkeit fehle. Mit dieser Absage hat die Ordnungsbehörde ihre Kompetenz überschritten, da sie lediglich dazu befugt ist, die prostitutionsrechtlichen Fragen zu klären, nicht aber die baurechtlichen.

„Prostitutionsrecht und das Baurecht“ weiterlesen

Corona: Polizei kontrolliert verstärkt Prostitution

kontrolle prostitution

Es mehren sich die Berichte, dass die Kriminalpolizei aktuell verstärkt Kontrollen durchführt, dass sich Prostituierte auch an das bundesweit geltende Prostitutionsverbot halten. Hintergrund dessen ist, dass ab dem 2. November zur Eindämmung der Corona Pandemie die Prostitution bundesweit verboten ist. Erfasst werden alle Arten von Prostitution, d. h. Bordelle, Escort und die Straßenprostitution. Aber auch Haus- und die Hotelprostitution sind ebenso von dem Verbot umfasst. „Corona: Polizei kontrolliert verstärkt Prostitution“ weiterlesen

Prostitution und die neuen Corona Beschränkungen

Prostitution Corona Covid

Dank Covid geht seit dem 2. November das Rotlicht wieder aus und Prostitution ist verboten. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Infektionsschutzgesetz und den Verordnungen der einzelnen Bundesländer.

Vom 2. November bis zum Ende des Monats sind weitestgehend alle Freizeitaktivitäten beschränkt, Kunst und Kultur quasi komplett zum Erliegen gebracht und auch die persönliche Freiheit des Einzelnen durch Kontaktbeschränkungen sehr eingeschränkt. Besonders hart trifft es Bordelle, Prostituierte und die gesamte Rotlichtbranche. Die Prostitution ist dank Corona mit einem bundesweiten Totalverbot belegt. „Prostitution und die neuen Corona Beschränkungen“ weiterlesen

Prostitutionsfahrzeug

Prostitution

Die Prostitution in Wohnwagen, sprich einem Prostitutionsfahrzeug ist gesetzlich geregelt. Diese Wohnwagen, auch Prostitutionsfahrzeug im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes (PrSchG), sind Fahrzeuge, Fahrzeuganhänger oder andere mobilen Anlagen, die zur Aufbereitung Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

Ich zeige, was rechtlich bei der Aufstellung dieser Wohnwagen zu beachten ist.

„Prostitutionsfahrzeug“ weiterlesen

Das Prostituiertenschutzgesetz für Prostituierte

Prostitution

Durch das Prostituiertenschutzgesetz kommen auf Betreiber von Bordellen, Escort Agenturen, Prostituierte und damit verbundene Dienstleister umfangreiche Änderungen zu. Betreiber benötigen jetzt eine Konzession und Prostituierte müssen die Tätigkeit anmelden.

Die Regelungen treten am 1. Juli 2017 in Kraft und bereits jetzt sollten die Betroffenen sich auf die Änderungen einstellen. In einer zweiteiligen Serie stellen wir Ihnen das Gesetz und die Änderungen vor. In dem hier vorliegenden ersten Teil geht um die Pflichten der Prostituierten. In einem zweiten Teil geht es um die Pflichten der Betreiber.

Wer ist betroffen

„Das Prostituiertenschutzgesetz für Prostituierte“ weiterlesen

Werbung für Prostitution und Sexspielzeug eingeschränkt

no_aktNach einem Beschluss des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), darf Werbung für Prostitution und Sexspielzeug grundsätzlich in Zukunft nur zwischen 23:00 und 06:00 Uhr ausgestrahlt werden.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass der BLM vermehrt sexualisierte Inhalte in privaten bayerischen Hörfunk- und Fernsehprogrammen beobachtet. Die Inhalte umfassen u.a. Werbung für Bordelle und sexuelle Hilfsmittel. Über diese, auch im Tagesprogramm ausgestrahlte Werbung haben sich nach Angaben des BLM zahlreiche Zuschauer beschwert.

„Werbung für Prostitution und Sexspielzeug eingeschränkt“ weiterlesen

Rechtlicher Hintergrund Sperrgebiet

heelsIn Saarbrücken wurde gerade umfangreich der Sperrbezirk ausgeweitet. Juristischer Hintergrund ist eine sog. Sperrgebietsverordnung, welche jede Gemeinde für ihr Gemeindegebiet erlassen darf.

Eine Sperrgebietsverordnung besagt, dass Prostitution nicht in der Öffentlichkeit und Autos und nur außerhalb des Sperrgebietes ausgeübt werden darf. Zum Sperrgebiet gehören traditionell die Innenstadt, bestimmte Straßenzüge. Häufig ist in dieser auch geregelt, dass ein bestimmter Abstand zu Seniorenheimen, Kirchen, Krankenhäusern, Kinder und Freizeiteinrichtungen, sowie Schulen eingehalten werden muss. Der genaue Umfang und die Lage des Sperrbezirks ist häufig in der Verordnung auf einer Karte verzeichnet. „Rechtlicher Hintergrund Sperrgebiet“ weiterlesen

Keine Hotelsteuer für Zimmervermietung an Prostituierte

heelsDie gewerbliche Zimmervermietung an Prostituierte unterfällt nicht dem reduzierten Steuersatz der sog. Hotelsteuer. Wer in einem Eroscenter Zimmer an Prostituierte entgeltlich überlässt, vermietet keine “Wohn- und Schlafräume zur kurzfristigen Beherbergung” und muss seine Leistungen deshalb dem Regelsteuersatz unterwerfen.

In dem zugrunde liegenden Fall vermietete ein Bordellbetreiber Zimmer an Prostituierte. Diese Zimmer waren mit Doppelbett, Waschbecken, WC, Bidet, Whirlpool und Spiegeln ausgestattet. Der Tagespreis umfasste die Verpflegung; ebenso wurden Bettwäsche und Handtücher gestellt.
Der Bordellbetreiber verzichtete auf die Steuerfreiheit und unterwarf die Leistungen in der Umsatzsteuervoranmeldung dem ermäßigten Steuersatz, wie sie für Beherbergungsbetriebe vorgesehen war.

„Keine Hotelsteuer für Zimmervermietung an Prostituierte“ weiterlesen

Urteil: Kein Domina-Studio im Gewerbegebiet


Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass in einem Gewerbegebiet der Betrieb eines Domina-Studios unzulässig ist. (Urteil vom 20 September 2011; Az.: 2 K 4087/09).

In dem Gebiet ist nach Ansicht der Stuttgarter Richter die nicht genehmigte Nutzung des von der Klägerin gemieteten Wohngebäudes als Domina-Studio bauplanungsrechtlich unzulässig.

Der für das Gebiet geltende Bebauungsplan schließe Vergnügungsstätten sowie Gewerbebetriebe, die der gewerblichen Unzucht dienten aus. Dieser Ausschluss ist wirksam, da hierfür besondere städtebauliche Gründe vorliegen. Diese Gründe liegen dabei nicht in der sittlichen Bewertung des Betriebes, sondern das Gericht sah ein städtebauliches Konfliktpotenzial in dem traditionell handwerklich geprägten Gewerbegebiet. „Urteil: Kein Domina-Studio im Gewerbegebiet“ weiterlesen