Clickbaiting führt zu Zahlungsanspruch von 20.000€

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Der Bundesgerichtshof hat dem Clickbaiting einen juristischen Riegel vorgeschoben. Eine Programmzeitschrift muss nun 20.000 € an einen Moderator zahlen, dessen Foto für Clickbaiting verwendet worden ist.

Wer kennt es nicht? Da surft man im Internet und ließt eine spannende Überschrift, unter der ein Promi abgebildet ist und klickt rauf. Dann ist die Enttäuschung groß: Der Artikel handelt gar nicht von dem Promi. Man ist auf das klassische Clickbaiting reingefallen!

Nun musste sich auch der BGH mit dem Phänomen des Clickbaitings befassen und Entschied, dass die betroffene Person ein Anspruch auf 20.000 € Schadensersatz hat. (BGH Urteil – I ZR 120/19 vom 21.01.21.)

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Erkennbarkeit auf Fotos – Das Recht am eigenen Bild

DSCF0601Als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts garantiert das Recht am eigenen Bild jedem Menschen, selbst über die Veröffentlichung von Fotos zu entscheiden, auf denen er abgebildet ist. Daher dürfen Fotos in der Regel also nur dann veröffentlicht werden, wenn die abgebildete Person in die Veröffentlichung eingewilligt hat. „Erkennbarkeit auf Fotos – Das Recht am eigenen Bild“ weiterlesen

Kunst vs. Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild


Das Recht am eigenen Bild schützt die Selbstbestimmung des Menschen über seinen Umgang mit seiner visuellen Erscheinung, sprich, man darf selbst bestimmen, ob man fotografiert wird und ob / wie diese Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen.

Zu diesem Rechtsinstitut zählt auch bestimmen zu dürfen, ob ein Porträt verfremdet als Pop-Art Porträt verkauft werden darf oder nicht.

Dies entschied das OLG Düsseldorf in einem Rechtsstreit zwischen dem berühmten Golf-Profi Martin Kaymer und einem Händler, der verfremdete Bilder des Sportlers über seine Homepage und eine Internetauktionsplattform zum Verkauf angeboten hat.
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