Eine Unterlassungserklärung, die ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten abgibt und im eigenen Namen unterschreibt, ist nur dann wirksam, wenn der Anwalt auf Aufforderung hin eine Vollmacht vorlegt- so das OLG Hamburg, Beschl. v. 23.04.2015 – Az.: 5 W 96/13. „Unterlassungserklärung ohne Vollmacht genügt nicht“ weiterlesen
Kanzlei Hoesmann gewinnt erneut in Filesharing-Prozess gegen Baumgarten Brandt
Die Kanzlei Hoesmann konnte erneut erfolgreich eine Filesharing Klage der Kanzlei Baumgarten Brandt abwehren. Die Klage wurde voll umfänglich abgewiesen. Unsere Mandantschaft muss weder für die Abmahnung, noch für unsere gerichtliche Tätigkeit etwas zu bezahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Gegenseite zu tragen.
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