Model Release und Recht – Aufsatz in dem Magazin “der bildbearbeiter”


In der Ausgabe März 2012 des Magazins “der bildbearbeiter” habe ich mich in einem Aufsatz mit dem Thema “Model Release und Recht” auseinandergesetzt.
In erster Linie geht es in dem Aufsatz um die Fragen, was im Vorfeld zwischen Fotograf und Model aus rechtlichen Gesichtspunkten besprochen und welche Punkte in einem ordentlichen Model Release geklärt werden müssen.
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Schadensersatz bei Fotoklau 20 €

Das OLG Braunschweig hat in einem Urteil den zum Teil erheblich überzogenen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bei privaten eBay-Auktionen einen Riegel vorgeschoben.

Nach Ansicht des OLG Braunschweig ist bei der unberechtigten Nutzung von Fotos allenfalls 20 € als Schadensersatz angemessen und verneint zudem einen Ersatz der Anwaltskosten.

In dem zugrunde liegenden Verfahren wurden bei einer privaten eBay-Auktion ohne Einverständnis des Fotografen insgesamt 4 Produktfotos verwendet.
Der Rechteinhaber mahnte den eBay Nutzer durch einen Rechtsanwalt ab und forderte 300 € Schadensersatz pro Bild und den Ersatz der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert vom 11.200 EUR (10.000 für die Unterlassung und 1.200 für den Schadensersatz).
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Grenzen der Bildbearbeitung

photoshop
Die digitale Bildbearbeitung ist heute Standard. Kaum ein Bild wird noch ohne mehr oder weniger gelungene Photoshopkünste publiziert.
Dabei werden in den seltensten Fällen die abgebildeten Personen im Vorfeld über die Bearbeitung informiert. Da stellt sich natürlich die Frage, ob eine Bildbearbeitung die Persönlichkeitsrechterechte der abgebildeten Person verletzt oder man jedes Bild unbeschränkt bearbeiten darf.
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Werbung mit Testurteilen

Bei der Werbung mit Testurteilen sind viele juristische Feinheiten zu beachten.
Die Kanzlei Hoesmann hat auf presserecht-aktuell einen Beitrag veröffentlicht, was bei der Werbung mit Testurteilen zu beachten ist.

Wenn Sie Fragen zu der korrekten Gestaltung einer Werbeanzeige haben, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne persönlich zur Verfügung.
Die Kanzlei Hoesmann berät Sie bundesweit – der telefonische Erstkontakt ist bei uns kostenlos.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

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    Twitter und Recht – Die Tweets

    ParagraphenIn dem zweiten Teil des Aufsatzes “Twitter und Recht” geht es um die rechtlichen Stoplersteine der einzelnen Tweets.

    Teil eins des Aufsatzes hat sich mit der rechtskonformen Einrichtung des eigenen Accounts beschäftigt. Lesen Sie ihn hier nach – http://www.presserecht-aktuell.de/twitter-und-recht-teil-1/

    4. Haftung für Äußerungen

    Die bestehenden gesetzlichen Regeln und die daraus folgende Rechtsprechung zu Äußerungen im Netz gelten auch für Twitter. Es kann in diesem Fall dahinstehen, als was für ein Medium Twitter rechtlich angesehen wird. Bei Äußerungen haftet derjenige, der die Äußerung tätig, unabhängig von der jeweiligen Plattform.

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