Reisemängel richtig rügen

Im Sommer beginnt für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres, der lang erwartete und vielfach auch teuer bezahlte Jahresurlaub steht an.
Doch aus der vermeintlichen Traumreise kann sehr schnell ein Albtraum werden, wenn am Urlaubsort die vollmundigen Versprechungen des Reiseprospekts sich als unwahr erweisen und die Reise, juristische gesprochen, mit einem Mangel belastet ist.
Häufig folgt ein juristisches Nachspiel, wenn der Reisende später versucht, den bereits bezahlten Preis für seine Reise ganz oder teilweise zurückzubekommen.
In der folgenden Übersicht stellt Ihnen Rechtsanwalt Hoesmann die wichtigsten Punkte dar, welche im Falle eines Reisemangels zu beachten sind, um später nicht in einer schlechten juristischen Position zu sein, wenn es um die Durchsetzung ihrer Ansprüche geht.