KG Berlin untersagt Fotos eines Rohbaus wg. Persönlichkeitsrechtsverletzung


Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass ein Eingriff in die Privatsphäre gegeben ist, wenn Fotos von der Außenansicht eines Wohnhauses einer Person gegen deren Willen und unter Namensnennung veröffentlicht werden.
Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn aufgrund weiterer Angaben die Gefahr besteht, dass der Wohnort aufgefunden werden kann.

Dabei muss es sich noch nicht einmal um ein Bild eines fertigen Hauses handeln, vielmehr reicht schon ein Bild des Rohbaus für eine mögliche Verletzung aus.
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