Schmerzensgeld für die Verletzung des Rechts am eigenen Wort in Höhe von 16.000€

DSCF4412Die Kanzlei Hoesmann hat in einem Verfahren gegen die öffentliche rechtliche Rundfunkanstalt des SWR vor dem Landgericht Potsdam ein Schmerzensgeld in Höhe von 16.000€ für die Klägerin errungen.

Der SWR hatte heimlich eine Film- und Tonbandaufnahme unserer Mandanten gemacht und diese veröffentlicht. „Schmerzensgeld für die Verletzung des Rechts am eigenen Wort in Höhe von 16.000€“ weiterlesen

Interview auf FluxFM


Im Morgenprogramm des Berliner Radiosenders FluxFM wurde ein Interview mit Rechtsanwalt Hoesmann geführt. Im Rahmen dieses Interviews ging es um die Kündigung der Einspeiseverträge von ARD und ZDF für die großen Kabelbetreiber.
Bislang überwiesen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten jedes Jahr 60 Mio Euro, um ihr Programm in das Kabelnetz einspeisen zu dürfen.
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