AG Hamburg senkt Streitwert für Urheberrechtsverletzung auf 3.000 €

AbmahnungDie überhöhten Streitwerte für marginale Urheberrechtsverletzungen werden zurecht kritisiert.

In einem durch die Kanzlei Hoesmann geführten urheberrechtlichen Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg, hat das Amtsgericht umfangreich zu den den überhöhten Streitwerten im Urheberrecht Stellung genommen und in deutlichen Worten den Streitwert von 10.000 € auf 3.000 € gesenkt.
(AG Hamburg Urteil vom 29.07.2013, AZ.: 36 a C 115/13)

Auch wenn gegen dieses Urteil noch Rechtsmittel möglich sind, zeigt es dennoch, dass ein entschiedenes Vorgehen gegen Abmahnungen Erfolg haben kann. „AG Hamburg senkt Streitwert für Urheberrechtsverletzung auf 3.000 €“ weiterlesen