Das Prostituiertenschutzgesetz für Betreiber

Durch das Prostituiertenschutzgesetz kommen auf Betreiber von Bordellen, Escort Agenturen und damit verbundene Dienstleister umfangreiche Änderungen zu.

Betreiber benötigen jetzt eine Konzession und haben umfangreiche Pflichten. Die Gesetz tritt am 1. Juli 2017 in Kraft und bereits jetzt sollten die Betroffenen sich auf die Änderungen einstellen. In einer zweiteiligen Serie stellen wir Ihnen das Gesetz und die Änderungen vor. In dem ersten geht es um die neuen Pflichten von Prostituierten und in dem zweiten Teil um die Pflichten der Betreiber. „Das Prostituiertenschutzgesetz für Betreiber“ weiterlesen

Werbung für Prostitution und Sexspielzeug eingeschränkt

no_aktNach einem Beschluss des Medienrats der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), darf Werbung für Prostitution und Sexspielzeug grundsätzlich in Zukunft nur zwischen 23:00 und 06:00 Uhr ausgestrahlt werden.

Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass der BLM vermehrt sexualisierte Inhalte in privaten bayerischen Hörfunk- und Fernsehprogrammen beobachtet. Die Inhalte umfassen u.a. Werbung für Bordelle und sexuelle Hilfsmittel. Über diese, auch im Tagesprogramm ausgestrahlte Werbung haben sich nach Angaben des BLM zahlreiche Zuschauer beschwert.

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