Gesetzliche Regeln für Drohnen – das plant der Gesetzgeber

DSC_9585Drohnen haben auf der diesjährigen Internationalen Luftfahrtausstellung (ILA) in Berlin eine große Rolle gespielt.

Es wurden zahlreiche neue Systeme vorgestellt und auch in verschiedenen Konferenzen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Drohnen gesprochen.

Der Bundesverband der deutschen Copter Piloten (BVCP), bei welchem Rechtsanwalt Hoesmann Justiziar ist, hat die ILA besucht und mit den Entscheidungsträgern aus Politik und Wirtschaft gesprochen. „Gesetzliche Regeln für Drohnen – das plant der Gesetzgeber“ weiterlesen

Europa und die Panoramafreiheit im Urheberrecht

fernsehturmIm Augenblick wird kontrovers über die Panoramafreiheit in Europa diskutiert. Hintergrund dessen ist, dass der Rechtsausschuss des europäischen Parlamentes über eine Änderung der Panoramafreiheit diskutiert. Ziel des Rechtsausschusses ist es, eine in Europa einheitliche Regelung zu schaffen. Das Ziel ist sehr zu loben, das geplante Ergebnis aber gar nicht! „Europa und die Panoramafreiheit im Urheberrecht“ weiterlesen

Kurzes Angebot in einer Tauschbörse keine Verletzung von Urheberrechten

filesharing-abmahnungBei einer Filesharing Software wird eine Datei nicht an einem Stück, sondern in vielen kleinen Einzeldateien sog, Chunks, übertragen. Dieses einzelne Dateisegment ist für sich nicht zu nutzen. Vielmehr braucht man eine größere Anzahl von Datei-Teilen, um den Film oder das Lied abspielen zu können. „Kurzes Angebot in einer Tauschbörse keine Verletzung von Urheberrechten“ weiterlesen

Kino.to offline – Was die Nutzer zu befürchten haben

Das größte deutschsprachige Film-Streamingportal “kino.to” wurde durch die Polizei geschlossen und zahlreiche Betreiber verhaftet. (Hintergründe auf presserecht-aktuell.de)

Fraglich ist, ob auch die Nutzer der Plattform, sprich die Zuschauer der Filme mit straf- oder auch zivilrechtlichen Ansprüchen rechnen müssen.
Herr Rechtsanwalt Hoesmann von Kanzlei Hoesmann aus Berlin nimmt hierzu Stellung:

Bei der Webseite muss ganz klar zwischen den Betreibern und dem Nutzer unterschieden werden. Die Handlungen der Betreiber der Webseite sind ohne Zweifel strafrechtlich relevant und werden zu Recht von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
Dass die Nutzer eine strafrechtliche Verfolgung fürchten müssen, halte ich für unwahrscheinlich.

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