Strafzuschlag im Urheberrecht

Bislang gab es im Urheberrecht keinen Strafzuschlag. Das bedeutet, wenn man ein urheberrechtlich geschütztes Werk benutzt hat, musste man zwar im Falle eines Verstoßes eine Lizenzgebühr bezahlen, ein wie auch immer gearteter Strafzuschlag war jedoch dem Urheberrecht fremd.

Dieses kann sich jetzt durch eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofs ändern.

Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass bei einer Urheberrechtsverletzung auch ein Schadenersatzzuschlag gefordert werden kann, der über die reine Lizenzgebühr hinausgeht.

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