Straßenfotografie verletzt das Persönlichkeitsrecht

fotorechtVielen Fotografen ist gar nicht klar, dass sie sich in einem juristischen Spannungsfeld bewegen, wenn sie Personen auf der Straße fotografieren. Hintergrund dessen ist, dass die Personen auf der Straße in Deutschland durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt sind.

Aufnahmen, bei welchen Personen ungefragt auf der Straße fotografiert werden, müssen nicht geduldet werden und stellen in vielen Fällen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Die Kunstfreiheit des Fotografen findet demnach die Grenzen in Ihrem Persönlichkeitsrecht. Dies hat das LG Berlin in seinem Urteil vom 3. Juni 2014 (27 O 56/14) erneut bestätigt. „Straßenfotografie verletzt das Persönlichkeitsrecht“ weiterlesen

Das Recht am eigenen Bild – oder warum Straßenfotografie juristisch heikel ist

Im Austreetfotogenblick wird im Netz diskutiert, ob Menschen überhaupt auf der Straße fotografiert werden dürfen. Hintergrund der Diskussion ist eine Klage gegen einen Fotografen. Dieser sieht sein fotografische Freiheit gefährdet und hat zur Finanzierung des Prozesses eine Crowd-Funding Aktion gestartet. So lobenswert der Einsatz des Fotografen ist, so aussichtslos ist allerdings seine Verteidigung. Straßenaufnahmen sind seit jeher juristisch sehr heikel und Menschen sind durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.

In dem folgenden Beitrag zeige ich, warum die Streetfotografie so heikel ist. „Das Recht am eigenen Bild – oder warum Straßenfotografie juristisch heikel ist“ weiterlesen