Rechtsansichten als unwahre Behauptung

Urteil

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25. April 2019, I ZR 93/17, entschieden, dass eine Rechtsansicht eine unwahre Tatsachenbehauptung sein kann.

Der Bundesgerichtshof hat in klaren Worten festgestellt, dass Rechtsansichten eine Tatsachenbehauptung sein können. Wenn diese falsch ist, ist diese als falsche Tatsachenbehauptung zu untersagen sind. Damit erteilt der BGH der bisherigen Rechtsprechung eine Absage, dass Rechtsansichten immer eine Meinung sind.

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BGH Urteil über die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung

zeitungsartikelDie Darstellung eines Verdachts in den Medien ist laut des Bundesgerichtshofs (BGH) zulässig, wenn es durch das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit gerechtfertigt ist, über den Verdacht zu berichten. Voraussetzung ist, dass ein Mindestbestand an Wahrheit gegeben ist und zudem eine Meinungsberichterstattung vorliege. „BGH Urteil über die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung“ weiterlesen