Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25. April 2019, I ZR 93/17, entschieden, dass eine Rechtsansicht eine unwahre Tatsachenbehauptung sein kann.
Der Bundesgerichtshof hat in klaren Worten festgestellt, dass Rechtsansichten eine Tatsachenbehauptung sein können. Wenn diese falsch ist, ist diese als falsche Tatsachenbehauptung zu untersagen sind. Damit erteilt der BGH der bisherigen Rechtsprechung eine Absage, dass Rechtsansichten immer eine Meinung sind.