Werbung mit Testurteilen

Bei der Werbung mit Testurteilen sind viele juristische Feinheiten zu beachten.
Die Kanzlei Hoesmann hat auf presserecht-aktuell einen Beitrag veröffentlicht, was bei der Werbung mit Testurteilen zu beachten ist.

Wenn Sie Fragen zu der korrekten Gestaltung einer Werbeanzeige haben, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne persönlich zur Verfügung.
Die Kanzlei Hoesmann berät Sie bundesweit – der telefonische Erstkontakt ist bei uns kostenlos.

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    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

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