Wettbewerbsverstoß Textilkennzeichnungsverordnung

Textilkennzeichnungsverordnung

Wer Bekleidung und Textilien im Internet verkauft, muss zwingend die Textilkennzeichnungsverordnung beachten. Zugelassen sind nur die Bezeichnungen, wie sie von der Textilkennzeichnungsverordnung in Anlage 1 vorgeschrieben. Diese Angaben haben auch zwingend in deutscher Sprache zu erfolgen. Ein Händler, der englische Begriff im Rahmen seiner Produktbeschreibung nutzt, handelt nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Stuttgart wettbewerbswidrig. (OLG Stuttgart, Urteil vom 18.10.2018 Az. 2 U 55/18) „Wettbewerbsverstoß Textilkennzeichnungsverordnung“ weiterlesen

ARD Interview zur Textilkennzeichnungsverordnung 

plusminusRechtsanwalt Tim Hoesmann hat in der ARD Sendung Plusminus als Rechtsanwalt zur Textilkennzeichnungsverordnung Stellung genommen. Hinter dem sperrigen Begriff der Textilkennzeichnungsverordnung verbirgt sich eine gesetzliche Regelung, nach welcher Händler und Hersteller dazu verpflichtet sind, auf nicht tierische Produkte in Textilien hinzuweisen.

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Abmahnung wegen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung

abmahnungUnserer Kanzlei für Medienrecht und Wettbewerbsrecht liegen zur Zeit mehrere Abmahnungen wegen eines Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsverordnung vor. Eine Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen die Textilkennzeichnungsverordnung ist ernst zu nehmen, da dies ein Verstoß gegen das UWG sein kann und somit eine wettbewerbswidrige Handlung. „Abmahnung wegen Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung“ weiterlesen