Schleichwerbung im Fernsehen gerügt


Die Aufsichtskommission für den Rundfunk (ZAK) hat unzulässige Schleichwerbung innerhalb der n-tv-Nachrichten beanstandet. Im Rahmen der Ausstrahlung des Beitrags “Autotipps für den Winter” innerhalb der n-tv-Nachrichten am 23. Januar 2013wurden die Dienstleistung der Fa. A.T.U. übermäßig herausgestellt und damit gegen das Verbot der Schleichwerbung verstoßen.

Die ZAK hat darüber hinaus beanstandet, dass mit einem Werbespot während der Sendung “Das perfekte Dinner” auf VOX gegen das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt verstoßen wurde. Innerhalb der Kochsendung am 14. März 2013 wurde ein Split Screen-Werbespot für ein Käseprodukt ausgestrahlt, der optisch und verbal über den vorausgehenden redaktionellen Hinweis “Die perfekte Empfehlung” mit der Sendung “Das perfekte Dinner” verbunden wurde. Diese unmittelbare Verknüpfung des Split Screen-Werbespots mit dem redaktionellen Programm verletzte das Gebot der leichten Erkennbarkeit und Unterscheidbarkeit von Programm und Werbung.
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