Urheberschutz von Gebäuden


Gebäude können urheberrechtlich geschützt sein.
Das Urheberrecht steht dabei in aller Regel dem Architekten zu. Dies bedeutet, dass Veränderungen am Gebäude, insbesondere Umbauten, wenn diese eine Veränderung des Gebäudes darstellen, in die Urheberrechte des Architekten eingreifen können. Der Architekt hat dann ein Recht, der Veränderung des Gebäudes zu widersprechen.

Das Landgericht Düsseldorf hat den Urheberrecht Schutz im Rahmen der Klage eines Architekten grundsätzlich anerkannt.
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