Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH

Daniel-SebastianUnserer Medienrechtskanzlei liegen zahlreiche Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian vor. In diesen urheberrechtlichen Abmahnungen wegen Filesharing macht Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH Ansprüche aus dem Urheberrecht geltend.

Nehmen Sie die Abmahnungen ernst!

Forderung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert in seinen Abmahnungen für die DigiRights Administration GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Auch fordert er die Betroffenen im Namen der DigiRights Administration GmbH dazu auf, sowohl Schadensersatz als auch Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung zu zahlen. Am Ende des Schreibens bietet Daniel Sebastian dann einen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.250 € an.

Vordergründig steht im Rahmen dieser Abmahnung der Anspruch auf Unterlassung. Die Betroffenen werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist in der Regel jeder Abmahnung am Ende beigefügt.

Wie verhalte ich mich, wenn ich so eine Abmahnung erhalten habe?

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Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH

Waldorf-FrommerUns liegen aktuell zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH vor, die von Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer aus München ausgesprochen werden.

In dem Abmahnschreiben wirft die Kanzlei Waldorf Frommer unseren Mandanten vor, für das illegale Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss verantwortlich zu sein. Dies unterstreicht Waldorf Frommer durch die Zusendung eines Ermittlungsdatensatzes und eines Gerichtsurteils.

Vor diesem Hintergrund fordert Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Unterschrift unter eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Daneben werden Schadenersatzansprüche in Höhe von 600 € und ein Aufwendungsersatz in Höhe von 215 € geltend gemacht.

Insbesondere mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH die folgenden Filme ab: „Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH“ weiterlesen

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung

icon_40Nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann bei einer urheberrechtlichen Verletzung die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden. Fehlerhafte Unterlassungserklärungen können hohe Kosten nach sich ziehen. 

Mit einer urheberrechtlichen Abmahnung ist in der Regel auch die Verpflichtung verbunden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Häufig ist in der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Ob diese mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschrieben wird oder eine eigene, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte unbedingt durch einen Rechtsanwalt geprüft.

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Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH

Waldorf-Frommer_crUns liegen zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH vor, die von Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer aus München ausgesprochen werden.

In den Abmahnschreiben wirft die Kanzlei Waldorf Frommer unseren Mandanten vor, für das illegale Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss verantwortlich zu sein. Dies unterstreicht Waldorf Frommer durch die Zusendung eines Ermittlungsdatensatzes und eines Gerichtsurteils.

Vor diesem Hintergrund fordert Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Unterschrift unter eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben werden in der Regel Schadenersatzansprüche in Höhe von 600 € und ein Aufwendungsersatz in Höhe von 215 € geltend gemacht, insgesamt die Summe von 815 €. „Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH“ weiterlesen

Haftung für Fotos einer Werbeagentur

icon_44Viele Unternehmen lassen sich durch eine Werbeagentur ihren Internet- und Facebook-Auftritt erstellen und gehen davon aus, damit rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Ein Trugschluss, denn im Ergebnis ist immer derjenige rechtlich verantwortlich, in dessen Namen der Internetauftritt oder auch Facebook-Auftritt betrieben wird.

Der bloße Verweis auf eine beauftragte Werbeagentur reicht also im Falle einer urheberrechtlichen Verletzung keinesfalls aus. Vielmehr ist der Auftraggeber und Betreiber einer Webseite zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet.
Dieses hat in einem durch die Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren das Landgericht Hamburg (Beschluss von 23.04.2014, Az. 310 O 165/14) noch einmal deutlich in seiner Entscheidung betont.

In seiner Entscheidung für das Landgericht zur Begründung aus: „Haftung für Fotos einer Werbeagentur“ weiterlesen

Abmahnungen wegen falscher Widerrufsbelehrung

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Anfang November 2011 trat die neue Widerrufsbelehrung nach einer dreimonatigen Übergangsfrist in Kraft. Online Händler sind somit verpflichtet, nur noch die neue Widerrufsbelehrung zu verwenden.

Wie nicht anders zu erwarten, liegen schon erste Abmahnungen wegen des angeblichen Verstoßes gegen die neue Widerrufsbelehrung vor. Keine 7 Tagen nach In-Kraft-treten der neuen Regelungen wurde einer unserer Mandanten bereits abgemahnt. Die Online-Händler, bzw. deren Rechtsanwälte verlieren wirklich keine Zeit mehr.

Im Rahmen dieser Abmahnungen wird gerügt, dass die eingestellte Widerrufsbelehrung nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht und damit ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gegeben ist. Aufgrund des Verstoßes soll der abgemahnte Händler, es handelt sich um einen eBay Handel, eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben und zudem die durch den Anwalt entstanden Kosten in Höhe von 546,69 € ausgleichen.

Auch wenn es immer auf den Einzelfall ankommt und daher einer pauschale Beurteilung nicht möglich ist, so zeigt sich doch häufig, dass Abmahnungen wegen einer falschen Widerrufsbelehrung rechtlich angegriffen werden können und eine Verteidigung gerade gegen die Höhe der geltend gemachten Kosten möglich ist.
Zudem sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen in der Regel zu weit gefasst.
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Abmahnung: Herunterladen bzw. Bereitstellen von Filmen und Musikstücken

Aktuell beobachten wir, dass verstärkt das Anbieten auf Tauschbörsen von Musikalben und Filmen abgemahnt wird. Uns liegen zahlreiche unterschiedlichste Abmahnungen von verschiedenen Kanzleien aus ganz Deutschland vor, gegen welche wir im Namen unserer Mandanten vorgehen.

Der Inhalt der Abmahnschreiben ist im Grunde immer derselbe. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen ein urheberrechtlich geschütztes Werk (Film oder Musikalbum), im Internet über eine Internettauschbörse (BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, etc.) zum Download angeboten zu haben.

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