Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken trifft in Kraft

ReichstagUnseriöse Geschäftspraktiken in den Bereichen Inkassowesen, Telefonwerbung und Abmahnwesen sind immer wieder Gegenstand von Beschwerden. Viele Betroffene empfinden es als „Abzocke“, für vergleichsweise geringfügige Rechtsverstöße zum Teil erhebliche Kosten als Schadensersatz zahlen zu müssen.

Durch das neue Gesetz sollen diese unseriösen Geschäftspraktiken eingeschränkt werden.
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist ab sofort gültiges Recht.
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