Hitlers “Mein Kampf” soll wieder gedruckt werden

Der britischer Verleger Peter McGee plant, das Buch von Adolf Hitler “Mein Kampf” wieder in Deutschland zu verkaufen. Dabei soll Buch nicht als Ganzes, sondern in nur in Auszügen gedruckt werden.
Je nach Umfang der Auszüge würde er zwar gegen das Urheberrecht verstoßen, sich mit einem Nachdruck aber nicht nach dem Strafgesetzbuch strafbar machen.

Denn Hitlers “Mein Kampf” wurde zu keiner Zeit indiziert und als ein wie auch immer strafbares Werk eingestuft.
Der reine Besitz von Hitlers Buch ist somit straflos.

Gleichwohl hat der Freistaat Bayern eine Möglichkeit, gegen die Publikation des Buches vorzugehen.
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Graffiti Künstler der East-Side Gallery klagen wegen der Verletzung ihres Urheberrechts

Graffiti Künstler der weltberühmten Berliner East-Side Gallery klagen gegen die Stadt Berlin wegen der Verletzung ihrer Urheberrechte.

Hintergrund ist die Sanierung der ehemaligen Berliner Mauer durch die Stadt Berlin und die damit einhergehende Restaurierung der Bilder. Im Rahmen dieser aufwendigen Restaurierung wurden die teilweise sehr beschädigten Bilder per Sandstrahl entfernt und dann entweder durch die Künstler selbst oder durch einen beauftragten Dritten wieder an selber Stelle aufgetragen.

Gegen diese Praxis wehren sich einige Künstler und reichen Klage beim Landgericht Berlin ein, da sie hierin eine Verletzung ihrer Urheberrecht sehen. Diesem Musterprozess hat sich auch die VG Bild Kunst angeschlossen.

Es geht im Rahmen dieses Prozesses zum einen um einen Schadensersatzanspruch gegen die Stadt Berlin, aber auch um die Frage des Urheberrechts im öffentlichen Raum.

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    Quelle: Tagesspiegel vom 04.05.2011