Rechtsanwalt darf sich als Spezialist bezeichnen

robeDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass sich ein Rechtsanwalt als Spezialist für ein Rechtsgebiet bezeichnen darf. Er darf sich nach Ansicht der Karlsruher Robenträger auch dann als Spezialist bezeichnen, wenn es für dieses Rechtsgebiet eine Fachanwaltschaft gibt.

Die Bundesrichter sahen keine keine Veranlassung, dem Rechtsanwalt die Führung einer entsprechenden Bezeichnung zu untersagen, selbst wenn beim rechtsuchenden Publikum die Gefahr einer Verwechslung mit der Bezeichnung “Fachanwalt” besteht.

„Rechtsanwalt darf sich als Spezialist bezeichnen“ weiterlesen

Beweislast bei Behauptung einer Werbung mit Spitzenstellung

paragraphBeim Ankauf von Gold und Edelmetallen wird gerne mit Superlativen geworben. „Top-Preise, Höchstpreise, Spitzenpreise“ usw. sind dabei gängige Aussagen, um Kunden anzulocken. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn solche Aussagen gar nicht den Tatsachen entsprechen. Hier hat der BGH nun dazu entschieden, dass der Abmahner die Beweislast für den Nachweis des Wahrheitsgehalts trägt. Wird der Nachweis erbracht, handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß, der abgemahnt werden kann. „Beweislast bei Behauptung einer Werbung mit Spitzenstellung“ weiterlesen

BGH: Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft

Paragraph_3Die persönliche Haftung eines Geschäftsführers für Wettbewerbsrechtsverstöße der Gesellschaft ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, haftet der Geschäftsführer nur dann persönlich, wenn er entweder durch positives Tun aktiv an dem wettbewerbsrechtlichen Verstoß beteiligt war oder wenn er den Wettbewerbsverstoß aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen.

Die Organstellung als Geschäftsführer begründet nach Ansicht des BGHs noch keine Verpflichtung des Geschäftsführers, Verstöße gegen das UWG durch die Gesellschaft zu verhindern und eine Haftung für diese zu übernehmen.

Haftungen für Organisationsmängel treffen primär die Gesellschaft, nicht aber den Geschäftsführer selbst.

Die Karlsruher Robenträger betonen, dass bei der Frage der Abgrenzung ob jemand als Täter im Rahmen einer zivilrechtlichen Haftung angesehen werden kann, sich diese nach den im Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen richtet. Täter ist danach derjenige, der die Zuwiderhandlung selbst oder in mittelbarer Täterschaft begeht. Liegt ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken vor, so kommt eine Haftung als Mittäter in Betracht. „BGH: Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft“ weiterlesen

Interview zu SPAM – Nachrichten


In der Welt. 19. April wurde ich zum Thema Spam Nachrichten interviewt.

Hintergrund war ein öffentlich gewordener Mailverteiler, aus dem sich kurzzeitig ein Jux entwickelte, indem die Empfänger immer allen anderen geantwortet haben und so eine Spam Lawine auslösten. Meistens ging es dabei um Scherz Nachrichten, doch im Verlaufe der Diskussionen wurde der Verteiler auch von Unternehmen für die Verteilung von Werbung genutzt.

„Interview zu SPAM – Nachrichten“ weiterlesen