Keine Verhandlungen über die Abgabe von Unterlassungserklärungen

Justizia
Photo: Hoesmann

Wenn man eine Abmahnung erhält, weil man gegen das Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen hat, wird in der Regel die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Mit dieser Unterlassungserklärung wird die Wiederholungsgefahr ausgeräumt.

Die Unterlassungserklärung ist das Versprechen, den Verstoß nicht erneut zu begehen und falls doch, verpflichtet man sich zur Zahlung einer Strafe. Nur mit Abgabe einer Unterlassungserklärung kann die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden.

Bei einer Abmahnung ist die Unterlassungserklärung das juristisch Entscheidende. Die Geldansprüche sind, juristisch gesehen, gar nicht so wichtig. Daher sollte auch in aller Regel keine Diskussion über das “Ob” einer Unterlassungserklärung geführt werden, insbesondere nicht die Zahlung von Schadensersatzansprüchen von der Unterlassungserklärung abhängig gemacht werden.

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