Verteidigung in Filesharingfällen: pauschales Bestreiten genügt nicht

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Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten in Tauschbörsen, sog. Filesharing-Abmahnungen sind ernst zu nehmen und dürfen nicht ignoriert werden.

Bei der Verteidigung gegen eine solche Abmahnung kommt es auch auf die richtige Taktik an, auch wenn man sich selbst keiner Schuld bewusst ist.
Die Anwaltskanzlei verlangt in der Abmahnung üblicherweise eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Schadensersatzes.

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