Der Model Release Vertrag


Im Rahmen eines Fotoshootings wird regelmäßig ein Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Model geschlossen.
In diesen geht es vor allem um die Frage, welche Rechte der Fotograf und welche Rechte das Model an den Fotos hat. Dieser Vertrag wird in der Praxis auch als „Model Release“ bezeichnet.

Bei der weiteren Verwendung der Fotos durch den Fotografen, aber auch für eine Verwendung durch das Model ist dieser Vertrag wichtig. Beide müssen wissen, was sie mit den Fotos machen dürfen – und was nicht.
Auch der wirtschaftliche Wert der Fotos hängt wesentlich davon ab, welche Rechte an den Fotos bestehen und ob die Fotos uneingeschränkt, zum Beispiel auch für Werbung verwendet werden dürfen.
Rechtlicher Hintergrund ist das Urheberrecht des Fotografen auf der einen Seite und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Models auf der anderen Seite.
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Sieg für freie Journalisten und Fotografen

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di einen weiteren juristischen Erfolg für die freien Journalisten und Fotografen errungen. In dem gegen den Braunschweiger Zeitungsverlag geführten Rechtsstreit hat das Landgericht Braunschweig jetzt die Vertragsbedingungen des Verlags für ungültig erklärt (Az. 9 O 1352/11).

Das Gericht ist der Ansicht, dass die Konditionen für die freie Mitarbeit von Journalisten und Fotografen bei der Braunschweiger Zeitung gegen das Urhebervertragsrecht verstoßen.
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Der Model Release Vertrag

Bei (professionellen) Fotoshootings wird in Regel ein Vertrag mit dem Model geschlossen, in dem die wesentlichen Eckpunkte der Zusammenarbeit und bezüglich der Bildrechte aufgeführt sind. Dieser Vertrag wird auch als „Model Release“ bezeichnet. Bei solch einem Vertrag geht es vor allem um die Frage, welche Rechte der Fotograf an den Bildern hat und welche Rechte beim Model verbleiben.
So hängt der wirtschaftliche Wert eines Bildes davon ab, welche Rechte an dem Bild bestehen und ob das Foto möglichst uneingeschränkt verwendet werden kann, insbesondere auch, ob es für die Werbung verwendet werden darf.
Für presserecht-aktuell habe ich in einem Aufsatz dargelegt, auf welche Punkte zu achten ist und warum auf Musterverträge aus dem Internet möglichst verzichtet werden soll.

Link: http://www.presserecht-aktuell.de/der-model-release-vertrag/

Ein Muster finden Sie hier zum Download

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