Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht


Wer eine neue Marke anmeldet, sollte im Vorfeld genau prüfen, ob die gewünschte Marke Ähnlichkeiten zu einer bereits bestehenden Marke aufweist.
Gibt es bereits eine ähnliche Marke und könnte in Folge dessen eine Verwechslungsgefahr bestehen, droht eine Abmahnung.

Der markenrechtliche Verwechslungsschutz gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG verbietet die Nutzung einer auch nur ähnlichen Marke durch einen nicht berechtigten Dritten.

Diese Verwechslungsgefahr ist typischerweise gegeben, wenn durch die Benutzung einer ähnlich lautenden oder bildlich ähnlich aussehenden Marke für zumindest ähnliche Waren- oder Dienstleistungen beim Endnutzer eine Verwechslungsgefahr mit einer bereits bestehenden Marke hervorgerufen werden könnte. Als Ansatzpunkt genügt es hierbei schon, dass der Endkunde die neue Marke aufgrund ihrer Ähnlichkeit zur früheren Marke, diese auch nur gedanklich in Verbindung bringt. „Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht“ weiterlesen