Keine Rufbeeinträchtigung bei Nennung fremder Marken in eigener Werbung

DSCF4412Fremde Marken dürfen im Rahmen einer eigenen Werbung genannt werden. Das Landgericht München hat entschieden, dass die Nennung eines fremden Markennamens in einem eigenem Angebot zulässig ist.

Der Sachverhalt

Die Beklagte vertreibt Kosmetikartikel. Sie bot auf der Handelsplattform Ebay Antifalten Gesichtspads an. Diese Produkte waren mit der Beschreibung „keine FR“ gekennzeichnet. Der Kläger hingegen sah in der Nennung des Namens einen Verstoß gegen das Wettbewerbs- und Markenrecht der Marke FR und mahnte diesen angeblichen Verstoß ab. Da sich die Parteien außergerichtlich nicht einigen konnten, landete der Streit vor dem Gericht im München. „Keine Rufbeeinträchtigung bei Nennung fremder Marken in eigener Werbung“ weiterlesen

Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht


Wer eine neue Marke anmeldet, sollte im Vorfeld genau prüfen, ob die gewünschte Marke Ähnlichkeiten zu einer bereits bestehenden Marke aufweist.
Gibt es bereits eine ähnliche Marke und könnte in Folge dessen eine Verwechslungsgefahr bestehen, droht eine Abmahnung.

Der markenrechtliche Verwechslungsschutz gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG verbietet die Nutzung einer auch nur ähnlichen Marke durch einen nicht berechtigten Dritten.

Diese Verwechslungsgefahr ist typischerweise gegeben, wenn durch die Benutzung einer ähnlich lautenden oder bildlich ähnlich aussehenden Marke für zumindest ähnliche Waren- oder Dienstleistungen beim Endnutzer eine Verwechslungsgefahr mit einer bereits bestehenden Marke hervorgerufen werden könnte. Als Ansatzpunkt genügt es hierbei schon, dass der Endkunde die neue Marke aufgrund ihrer Ähnlichkeit zur früheren Marke, diese auch nur gedanklich in Verbindung bringt. „Die Verwechslungsgefahr im Markenrecht“ weiterlesen