Urteil LG Frankenthal: Filesharing: Beweislast des Anspruchstellers vom Vorhandensein nutzbarer Werkfragmente

Mit Urteil vom 22.07.2016 hat das LG Frankenthal entschieden, dass der Anspruchsteller, sprich der Abmahner in „Filesharing“ – Fällen grundsätzlich substanziiert darzustellen und im Zweifel zu beweisen hat, dass die von dem Anspruchsgegner konkrete zur Verfügung gestellte Datei tatsächlich das fragliche Werk oder zumindest nutzbare Teile hiervon beinhaltet. „Urteil LG Frankenthal: Filesharing: Beweislast des Anspruchstellers vom Vorhandensein nutzbarer Werkfragmente“ weiterlesen

Mahnbescheid der Kanzlei Waldorf Frommer

mahnbescheid-waldorfUnserer Kanzlei liegen zurzeit zahlreiche Mahnbescheide der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München zur Prüfung vor. Hintergrund dieser Mahnbescheide sind urheberrechtliche Abmahnungen aus dem Jahre 2012.

Mit dem Mahnbescheid fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 1000 € und darüber hinaus den Ersatz von Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten. Insgesamt beläuft sich der Mahnbescheid auf die Gesamtsumme von 1369,86 €. „Mahnbescheid der Kanzlei Waldorf Frommer“ weiterlesen

100 Euro Schadensersatz bei privaten Filesharing

filesharingTrotz vieler Gerichtsentscheidungen in den letzten Jahren, gibt es immer noch zahlreiche ungeklärte rechtliche Fragen, die die Nutzung von Tauschbörsen betreffen. Auch werden weiter Abmahnungen, insbesondere durch die Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochen.

Das Problem bei der Nutzung solcher Tauschbörsen besteht darin, dass der Nutzer, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk herunterlädt, dieses gleichzeitig auch wieder hochlädt und damit unberechtigter Weise anderen Internetnutzern zum Herunterladen bereitstellt. Dies begründet nach Ansicht der Abmahnkanzleien einen Anspruch auf Schadensersatz.

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Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co durch die Kanzlei Waldorf und Frommer

widerspruchAktuell liegen uns zahlreiche Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co vor, die über die Kanzlei Waldorf Frommer eine Forderung von insgesamt 1.318,42€ geltend macht.

Hintergrund des Mahnbescheid von Tele München

Hintergrund dieses Mahnbescheides sind nach unseren Recherchen in der Regel Abmahnungen, welche im Jahre 2011 durch die Kanzlei Waldorf und Frommer für die Firma Telemünchen Fernseh GmbH + Co ausgesprochen worden sind.

Nehmen Sie diesen Mahnbescheid von Waldorf Frommer unbedingt ernst!

Wenn Sie jetzt nicht richtig rechtzeitig reagieren, kann aus diesem Mahnbescheid ein rechtskräftiger Titel werden, welcher sie zur Zahlung der Summe verpflichtet.

Wir raten unseren Mandanten immer zu einer so genannten Kombinationslösung.

Unsere Kombinationslösung bedeutet, dass wir auf der einen Seite gegen den Mahnbescheid selbst vorgehen, aber auch, dass wir direkt an Waldorf und Frommer herantreten und unsere Mandanten gegen den Mahnbescheid und auch die dem Mahnbescheid zu Grunde liegende Abmahnung verteidigen. „Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co durch die Kanzlei Waldorf und Frommer“ weiterlesen

Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH

Waldorf-Frommer_crUns liegen zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen der Constantin Film Verleih GmbH vor, die von Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer aus München ausgesprochen werden.

In den Abmahnschreiben wirft die Kanzlei Waldorf Frommer unseren Mandanten vor, für das illegale Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss verantwortlich zu sein. Dies unterstreicht Waldorf Frommer durch die Zusendung eines Ermittlungsdatensatzes und eines Gerichtsurteils.

Vor diesem Hintergrund fordert Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Unterschrift unter eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben werden in der Regel Schadenersatzansprüche in Höhe von 600 € und ein Aufwendungsersatz in Höhe von 215 € geltend gemacht, insgesamt die Summe von 815 €. „Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH“ weiterlesen