Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH

Waldorf-FrommerUns liegen aktuell zahlreiche urheberrechtliche Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH vor, die von Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer aus München ausgesprochen werden.

In dem Abmahnschreiben wirft die Kanzlei Waldorf Frommer unseren Mandanten vor, für das illegale Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss verantwortlich zu sein. Dies unterstreicht Waldorf Frommer durch die Zusendung eines Ermittlungsdatensatzes und eines Gerichtsurteils.

Vor diesem Hintergrund fordert Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Unterschrift unter eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Daneben werden Schadenersatzansprüche in Höhe von 600 € und ein Aufwendungsersatz in Höhe von 215 € geltend gemacht.

Insbesondere mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH die folgenden Filme ab: „Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Warner Bros. Entertainment GmbH“ weiterlesen