Beweislast bei Behauptung einer Werbung mit Spitzenstellung

paragraphBeim Ankauf von Gold und Edelmetallen wird gerne mit Superlativen geworben. „Top-Preise, Höchstpreise, Spitzenpreise“ usw. sind dabei gängige Aussagen, um Kunden anzulocken. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn solche Aussagen gar nicht den Tatsachen entsprechen. Hier hat der BGH nun dazu entschieden, dass der Abmahner die Beweislast für den Nachweis des Wahrheitsgehalts trägt. Wird der Nachweis erbracht, handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß, der abgemahnt werden kann. „Beweislast bei Behauptung einer Werbung mit Spitzenstellung“ weiterlesen

Abmahnung gegen Apotheke wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße durch RA Becker

abmahnungIm Augenblick beobachten wir, dass bundesweit Apotheken durch Rechtsanwalt Christoph Becker von der Kanzlei Richtig.Recht aus Leipzig abgemahnt werden. Die betroffenen Apotheken sollen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben. RA Becker fordert für Apotheker Wagner die Abgabe einer Unterlassungserklärung und einen hohen Schadensersatz.

In diesen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen geht Rechtsanwalt Christoph Becker für den Inhaber der Brücken-Apotheke in Schwäbisch Hall Hartmut Wagner wegen vermeintlicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße bundesweit gegen Apotheken vor. Nach eigenen Angaben betreibt Apotheker Wagner eine Versandapotheke, womit er in einer bundesweiten Konkurrenzsituation zu den Abgemahnten stehen würde.

Betroffen sind Apotheken mit einem Onlineshop. Dabei werden nach unserer Kenntnis zum einen Fehler im Impressum vorgeworfen, zum anderen geht es aber auch um Angaben bei Inhalts- oder Zusatzstoffen, den Vorwurf illegal Betäubungsmittel zu versenden oder um Verstöße gegen das das Heilmittelwerberecht oder die Apothekenbetriebsordnung. „Abmahnung gegen Apotheke wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße durch RA Becker“ weiterlesen

Checkliste Abmahnung

Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, etwas zu unterlassen. Häufig werden Abmahnungen im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht ausgesprochen. Ob eine Abmahnung berechtigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wie sie sich verhalten müssen, wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, zeigen wir Ihnen mit dieser Checkliste.

Diese Checkliste solle Ihnen helfen, die Abmahnung zu prüfen und geeignete Reaktionen aufzeigen.

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BGH: Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft

Paragraph_3Die persönliche Haftung eines Geschäftsführers für Wettbewerbsrechtsverstöße der Gesellschaft ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, haftet der Geschäftsführer nur dann persönlich, wenn er entweder durch positives Tun aktiv an dem wettbewerbsrechtlichen Verstoß beteiligt war oder wenn er den Wettbewerbsverstoß aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen.

Die Organstellung als Geschäftsführer begründet nach Ansicht des BGHs noch keine Verpflichtung des Geschäftsführers, Verstöße gegen das UWG durch die Gesellschaft zu verhindern und eine Haftung für diese zu übernehmen.

Haftungen für Organisationsmängel treffen primär die Gesellschaft, nicht aber den Geschäftsführer selbst.

Die Karlsruher Robenträger betonen, dass bei der Frage der Abgrenzung ob jemand als Täter im Rahmen einer zivilrechtlichen Haftung angesehen werden kann, sich diese nach den im Strafrecht entwickelten Rechtsgrundsätzen richtet. Täter ist danach derjenige, der die Zuwiderhandlung selbst oder in mittelbarer Täterschaft begeht. Liegt ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken vor, so kommt eine Haftung als Mittäter in Betracht. „BGH: Keine persönliche Haftung des Geschäftsführers für Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft“ weiterlesen

Rechnungen von gewerblichhandeln.de

melango
Das Angebot und die Rechnungen der Chemnitzer Firma Melango.de GmbH, diese betreiben die Webseite gewerblichhandeln.de, sind bereits mehrfach Teil juristischer Auseinandersetzungen gewesen. Die Webseite und der Anmeldeprozess auf gewerblichhandeln.de ist so gestaltet ist, dass dieser von vielen Internetnutzern als “Abzocke” empfunden wird, da die Kostenpflicht nicht wirklich deutlich wird.
Ob es tatsächlich eine “Abzocke” ist, mag dahinstehen, nach Ansicht mehrerer Gerichte stehen den Betreibern der Webseite zumindest keine Zahlungsansprüche zu.
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Urteil wegen fehlerhaftem Impressum


Impressumsverstöße sind nicht nur vermeidbar, sondern, gerade wenn sie im gewerblichen Bereich begangen werden, auch teuer.

So hat das Landgericht Ingolstadt Anfang Februar ( Az.: 1 HK O 105/12 ) entschieden, dass das Impressum einer Webseite zwingend die Registernummer die Eintragungsbehörde und den Sitz in dieser Behörde enthalten muss. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung drohte das LG Ingolstadt ein Ordnungsgeld in Höhe von 1500 € an.
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Nutella verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Nutella

In einer sowohl wettbewerbsrechtlichen als auch designrechtlich interessanten Entscheidung hat sich das OLG Frankfurt mit der grafischen Gestaltung der Nährwerttabelle auf einem Nutella Glas auseinandergesetzt.

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die inhaltlich richtig und gesetzlich vorgeschriebenen Angaben auf einem Nutella Glas durch die grafische Gestaltung gleichwohl eine irreführende Werbung darstellen können.
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Twitter und Recht – Die Tweets

ParagraphenIn dem zweiten Teil des Aufsatzes “Twitter und Recht” geht es um die rechtlichen Stoplersteine der einzelnen Tweets.

Teil eins des Aufsatzes hat sich mit der rechtskonformen Einrichtung des eigenen Accounts beschäftigt. Lesen Sie ihn hier nach – http://www.presserecht-aktuell.de/twitter-und-recht-teil-1/

4. Haftung für Äußerungen

Die bestehenden gesetzlichen Regeln und die daraus folgende Rechtsprechung zu Äußerungen im Netz gelten auch für Twitter. Es kann in diesem Fall dahinstehen, als was für ein Medium Twitter rechtlich angesehen wird. Bei Äußerungen haftet derjenige, der die Äußerung tätig, unabhängig von der jeweiligen Plattform.

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