Abmahnung wegen Verstoß gegen das neue Widerrufsrecht

AbmahnungAm Freitag den 13. trat das neue Widerrufsrecht in Kraft und wie nicht anders zu erwarten, kommen jetzt sofort die ersten Abmahnungen, weil noch eine alte Widerrufsbelehrung verwendet wurde.

Die ersten Abmahnung legen den Verdacht eines sog. Abmahnungmissbrauchs nahe, gleichwohl sollten diese Abmahnungen nicht ignoriert werden.

Erste Abmahnungen wurden von der Werfo Ltd. durch RA Christoph Dittrich und der eboxu UG aus Bayreuth durch RA Wilfied Jaenecke ausgesprochen.

Warum werden diese Abmahnungen ausgesprochen?

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Abmahnungen wegen falscher Widerrufsbelehrung

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Anfang November 2011 trat die neue Widerrufsbelehrung nach einer dreimonatigen Übergangsfrist in Kraft. Online Händler sind somit verpflichtet, nur noch die neue Widerrufsbelehrung zu verwenden.

Wie nicht anders zu erwarten, liegen schon erste Abmahnungen wegen des angeblichen Verstoßes gegen die neue Widerrufsbelehrung vor. Keine 7 Tagen nach In-Kraft-treten der neuen Regelungen wurde einer unserer Mandanten bereits abgemahnt. Die Online-Händler, bzw. deren Rechtsanwälte verlieren wirklich keine Zeit mehr.

Im Rahmen dieser Abmahnungen wird gerügt, dass die eingestellte Widerrufsbelehrung nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht und damit ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gegeben ist. Aufgrund des Verstoßes soll der abgemahnte Händler, es handelt sich um einen eBay Handel, eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben und zudem die durch den Anwalt entstanden Kosten in Höhe von 546,69 € ausgleichen.

Auch wenn es immer auf den Einzelfall ankommt und daher einer pauschale Beurteilung nicht möglich ist, so zeigt sich doch häufig, dass Abmahnungen wegen einer falschen Widerrufsbelehrung rechtlich angegriffen werden können und eine Verteidigung gerade gegen die Höhe der geltend gemachten Kosten möglich ist.
Zudem sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen in der Regel zu weit gefasst.
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Neue Widerrufsbelehrung in Kraft

Ab dem 4. August 2011 gilt eine neue Widerrufsbelehrung. Hintergrund sind einige Entscheidungen des EUGH, welche in deutsches Recht umgewandelt werden müssen, daher hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Änderung des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts verabschiedet, welches am 4.08.2011 in Kraft tritt.

In diesem Gesetz, nachzulesen im Bundesgesetzblatt 2011, S. 1600, findet sich eine neue Muster Widerrufsbelehrung.
Ich empfehle, diese neue Widerrufsbelehrung unbedingt zu verwenden, da ansonsten Abmahnungen durch Mitbewerber drohen.
Muster Widerrufsbelehrung:

500 Auktionen in 6 Wochen sind eine gewerbliche Tätigkeit bei eBay

Bei eBay droht Privatverkäufern die Gefahr, dass sie als gewerbliche Händler eingestuft werden können, wenn sie in einem kurzen Zeitraum zu viele Auktionen tätigen.
Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit ist insbesondere die Anzahl der durchschnittlichen monatlichen Bewertungen und die Zahl der Auktionen. Wie das OLG Hamm (Urteil vom 15.03.2011, Az. I-4 U 204/10) entschieden hat, liegt einer gewerbliche Tätigkeit vor, wenn innerhalb von sechs Wochen 500 Angebote bei eBay eingestellt werden. Dabei kommt es nach Ansicht der Richter nicht darauf an, dass diese Artikel auch verkauft worden sind. Das Einstellen alleine begründet schon einer gewerbliche Tätigkeit.

Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann:
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