Taylor Swift und das Urheberrecht

gitarreDer offene Brief von Taylor Swift an Apple hinsichtlich der kostenlosen Nutzung ihrer Musik hat viel Zuspruch gefunden und zu einer Umkehr von Apple geführt. Apple wird jetzt auch in der kostenlose Testphase die Künstler vergüten. Ein Triumph der Künstler und deren Recht auf Vergütung.

Die US Sängerin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es für den Urheber nicht lohnenswert sei, seine Inhalte kostenlos anderen zur Verfügung zu stellen. Dies ist richtig, da es im Urheberrecht auch um wirtschaftliche Aspekte geht. „Taylor Swift und das Urheberrecht“ weiterlesen

Mahnbescheid der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft

widerspruchDie Kanzlei Fareds aus Hamburg verschickt zur Zeit zahlreiche Mahnbescheide wegen einer angeblich unerlaubten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Mit dem Mahnbescheid fordert die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Summe von 1984,60 €. Nehmen Sie diesen Mahnbescheid von Fareds unbedingt ernst und reagieren Sie richtig!

Hintergrund des Mahnbescheid von Frades

Hintergrund dieses Mahnbescheides sind nach unseren Recherchen in der Regel Abmahnungen, welche durch die Kanzlei Fareds ausgesprochen worden sind. Dabei ging es in der Regel um Filme, welche unerlaubt in Tauschbörsen angeboten worden sein sollen. Als Rechteinhaber treten unter anderem die Firma Don Jon Nevada LLC und Dallas Buyers Club LCC auf. „Mahnbescheid der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft“ weiterlesen

Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co durch die Kanzlei Waldorf und Frommer

widerspruchAktuell liegen uns zahlreiche Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co vor, die über die Kanzlei Waldorf Frommer eine Forderung von insgesamt 1.318,42€ geltend macht.

Hintergrund des Mahnbescheid von Tele München

Hintergrund dieses Mahnbescheides sind nach unseren Recherchen in der Regel Abmahnungen, welche im Jahre 2011 durch die Kanzlei Waldorf und Frommer für die Firma Telemünchen Fernseh GmbH + Co ausgesprochen worden sind.

Nehmen Sie diesen Mahnbescheid von Waldorf Frommer unbedingt ernst!

Wenn Sie jetzt nicht richtig rechtzeitig reagieren, kann aus diesem Mahnbescheid ein rechtskräftiger Titel werden, welcher sie zur Zahlung der Summe verpflichtet.

Wir raten unseren Mandanten immer zu einer so genannten Kombinationslösung.

Unsere Kombinationslösung bedeutet, dass wir auf der einen Seite gegen den Mahnbescheid selbst vorgehen, aber auch, dass wir direkt an Waldorf und Frommer herantreten und unsere Mandanten gegen den Mahnbescheid und auch die dem Mahnbescheid zu Grunde liegende Abmahnung verteidigen. „Mahnbescheide der Telemünchen Fernseh GmbH + Co durch die Kanzlei Waldorf und Frommer“ weiterlesen