LG Stuttgart: Xing Impressum nicht ausreichend

ImpressumDie Impressumspflicht bei Xing ist schon häufiger Teil juristischer Auseinandersetzungen gewesen.

Der Plattformbetreiber selbst hat auf diese Diskussion reagiert und bietet nunmehr auch die technische Möglichkeit, ein Impressum auf der persönlichen Xing Seite einzurichten.

Nach einer sehr kontrovers diskutierten Entscheidung des Landgerichts Stuttgart (Urteil vom 27. Juni 2014, Az. 11 O 51/14) reicht dieses XING-Impressum jedoch nicht aus und das Gericht hat einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht bejaht.

In seiner Begründung, warum dieses Impressum von Xing nicht ausreichend ist, führte das Stuttgarter Landgericht unter anderem aus, dass der Link zu dem Impressum nur in einer sehr kleinen Schriftgröße gehalten sei und sich außerdem außerhalb des eigentlichen Textblocks und somit in einem Bereich befände, dem der Durchschnittsleser keine besondere Aufmerksamkeit geschenkt
Daher ist der Impressumslink nach Ansicht der Robenträger von Neckar so unauffällig gestaltet, dass er von einem Leser mit einer durchschnittlichen Aufmerksamkeit leicht übersehen werden kann; daher könne von einer effektiven optischen Wandelbarkeit keine Rede mehr sein.  „LG Stuttgart: Xing Impressum nicht ausreichend“ weiterlesen