EuGH: Urheberrechtsverletzungen im EU-Ausland können auch im eigenem Land verfolgt werden

europaDer Europäische Gerichtshof hat die Rechte der Urheber bei Urheberrechtsverletzungen im EU – Ausland gestärkt. Nach dem Urteil des EuGH kann der Urheber an dem Gericht seines Wohnortes gegen den Verletzer vorgehen, auch wenn dieser seinen Sitz im Ausland hat.

In dem zugrunde liegenden Verfahren ging es um einen französischen Musiker, der gegen die Verbreitung einer ungenehmigten CD-Veröffentlichung durch ein englisches Unternehmen vorging.

Der EuGH bejahte im Ergebnis die Zuständigkeit der französischen Gerichte.
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