Pressefreiheit gibt kein Zugangsrecht zu nicht-öffentlichen Gebäuden

haus-paragrafDie Freiheit der Presse und die Freiheit der Berichterstattung ist eines der Wesensmerkmal der Demokratie. Jedoch gilt diese Freiheit nicht schrankenlos.

Wie das Verwaltungsgericht in Berlin entschied, ergibt sich weder aus dem Berliner Pressegesetz noch aus dem Grundrecht der Pressefreiheit ein Recht für Journalisten auf Zutritt zu nicht-öffentlichen Gebäuden.

Hintergrund dieser Entscheidung ist die durch Flüchtlinge besetze ehemalige Gerhard-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg. Nachdem der Streit über die besetze Schule eskalierte, verlangten Pressevertretern, die sich über die Lage der Flüchtlinge informieren wollten, den Zugang zum Gebäude. Dies wurde durch das Bezirksamt verweigert.

Zurecht, wie die Berliner Verwaltungsrichter in einem Eilverfahren entschieden. „Pressefreiheit gibt kein Zugangsrecht zu nicht-öffentlichen Gebäuden“ weiterlesen