Umfangreiches Flugverbot für Drohnen während des Staatsbesuches von Obama

Rechtsanwalt Hoesmann (rechts)
Rechtsanwalt Hoesmann (rechts)

Das Fliegen einer Drohne (Copters) in Berlin ist durch eine umfangreiche Flugverbotszone innerhalb des S-Bahn Rings in Berlin nur eingeschränkt möglich.

Während des Besuches von Barack Obama in Berlin, wir das Flugbeschränkunsggebiet erheblich ausgeweitet.

Vom 16. bis 18. November 2016 wird das Flugbeschränkungsgebiet von 30 Nautischen Meilen (etwa 55,5 km) um den Mittelpunkt des Hauptbahnhofs erlassen. Dieses geht weit über die Stadtgrenzen Berlins hinausgeht. In diesem Gebiet sind grundsätzlich alle Flüge, auch unbemannte Luftfahrzeuge/Flugobjekte, wie z. B. Quadrocopter, Modellflugzeuge, untersagt. Die Nichtbeachtung führt zur Einleitung eines Strafermittlungsverfahrens.

Mehr: https://www.facebook.com/PolizeiBerlin/posts/600841856766589

und

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Presse/Pressemitteilungen/2016/11.11.2016.-%20US-Pr%C3%A4sident%20Obama%20in%20Berlin/

Drohnenpiloten sollten also nicht nur wegen des schlechten Wetters in und um Berlin in den nächsten Tagen nicht fliegen.

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