Unterschied Streitwert, Vertragsstrafe und Schadensersatz bei Abmahnungen


Anwaltliche Abmahnschreiben wimmeln von unterschiedlichen, meist sehr hohen Zahlen, welche für den Laien nur schwer zu verstehen sind. Es finden sich in fast jeder Abmahnung unterschiedliche Zahlen zu den Schadensersatzforderungen, den Vertragsstrafenforderungen und den Angaben zu dem Streitwert.

Was bedeuten diese drei Summen und warum sind sie eigentlich fast immer unterschiedlich?

a.) Streitwert
Der Streitwert, manchmal auch “Gegenstandswert” genannt, ist lediglich der Maßstab zur Berechnung der Kosten der Abmahnung und ist nicht zu zahlen. Die genaue Höhe der anwaltlichen Gebühren folgt dann aus dem RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wo in einer Tabelle geregelt, für welchen Streitwert der Anwalt welche Summe berechnen darf.
Die Höhe des Streitwertes richtet sich dem wirtschaftlichen Interesse des Abmahners und betragen in der Regel mindestens 3000 € bei Urheberrechtsverletzungen, können aber auch bei erheblichen Verletzungen schnell bis zu 100.000 € betragen.

b.) Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe sichert die mit der Abmahnung versandte Unterlassungserklärung ab. Durch Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, die beanstandeten Dinge künftig nicht mehr zu wiederholen, sprich sie zu unterlassen. Da das bloße Versprechen juristisch nicht ausreichend ist, wird dieses Versprechen durch eine Vertragsstrafe für den Fall eines Verstoßes abgesichert. Diese Vertragsstrafe ist nur dann zu zahlen, wenn künftig gegen das abgegebene Versprechen verstoßen wird. Sie ist nicht für die abgemahnten Verstöße selbst zu zahlen, sondern nur für zukünftige und unbedingter Bestandteil jeder Unterlassungserklärung.

c.) Schadensersatz
Der Schadensersatz setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen. Zum einen aus den Gebühren des beauftragten Rechtsanwaltes, deren Höhe sich aus dem Streitwert berechnet.
Zum anderen aber auch durch den Schaden, der durch die konkrete Rechtsverletzung bereits eingetreten ist.
Die Berechnung des Schadensersatzes erfolgt üblicherweise auf Grundlage einer fiktiven Lizenzgebühr, welche auf verschiedene Weisen berechnet werden kann.


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann
Abmahnungen sind ernst zu nehmen, da Schweigen sehr schnell teure Folgen haben kann. Aufgrund der komplexen Materie von urheberrechtlichen oder auch wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten ist eine anwaltliche Verteidigung in aller Regel zu empfehlen.

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