Urheberrecht und Forenbeiträge

icon_44Internetforen erfreuen sich seit Jahren großer Beliebtheit im Internet, bietet ein Forum doch die Möglichkeit, sich mit gleichgesinnten auszutauschen. In unzähligen Beiträgen wird zu den unterschiedlichsten Themen diskutiert. Scheidet ein Nutzer jedoch aus einem Internetforum, stellt sich Frage, was mit seinen Texten passiert.

Darf ein Nutzer verlangen, dass seine Texte nach seinem Ausscheiden aus dem Forum gelöscht werden?

Amtsgericht verneint Löschungspflicht

Das Amtsgericht Ratingen in einem Urteil (Az. 8 C 4 86/10) entschieden, dass ein Nutzer nicht verlangen kann, dass alle seine Texte gelöscht werden.

In dem Verfahren hatte der Kläger während seiner Mitgliedschaft in einem Internetforum ca. 1000 Beiträge verfasst. Nach der Löschung seines Benutzerkontos und der Beiträge, die private Informationen über ihn enthielten, verlangte er vom Betreiber der Webseite auch die Löschung seiner übrigen Postings. Das AG Ratingen sah diesbezüglich jedoch keine Anspruchsgrundlage gegeben.

Kein Anspruch auf Löschung

Nach Ansicht des Gerichts ist hier zum einen maßgeblich, dass der Kläger seine Beträge freiwillig sowie in Kenntnis und Zustimmung der Forenregeln online gestellt hat. Diese besagen unter anderem, dass man zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch auf Löschung seiner Beiträge hat. Zum anderen hat der Kläger nicht ausreichend vorgetragen, dass es sich bei seinen Beiträgen um urheberrechtlich schützenswerte Werke handelt. Im Rahmen des Urhebergesetzes sind nämlich Werke nur dann schützenswert, wenn sie auf einer besonderen geistigen Leistung beruhen. Der Kläger hätte deshalb anhand seiner einzelnen Forenbeträge diese geistige Leistung aufzeigen müssen, um eine Löschung dieser verlangen zu können. Im konkreten Fall hat der Kläger dies jedoch unterlassen, so dass das Gericht seinen Anspruch auf Löschung verneinte und die Klage abwies.

Urheberrecht entscheidet

Das Urteil zeigt, dass die Forumsregeln durchaus wichtig sein können und daher lohnt ein Blick in die entsprechenden Regelungen. Finden sich dort keine Regelungen bzgl. des Urheberrechts, dann kommt es auf die Beiträge selbst an.

Besitzen die Beiträge eine Schöpfungshöhe im Sinne des Urhebergesetzes, so besteht die Möglichkeiten, die Löschung der entsprechenden Beiträge zu verlangen. Wichtig ist hier zu wissen, ob Ihre Beiträge die entsprechende Schöpfungshöhe im Sinne des Urhebergesetzes aufweisen. Die Frage der Schöpfungshöhe ist eine Frage des Einzelfalls.
Der Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit Joanna Mattes.

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